Die Gründung einer Energiegenossenschaft bietet Bürgern, Unternehmen und Kommunen die Möglichkeit, gemeinsam in erneuerbare Energien zu investieren und die lokale Energieversorgung selbst zu gestalten. Wir von BürgerEnergie Thüringen e.V. unterstützen Sie auf dem Weg von der Idee bis zur erfolgreichen Gründung.

Bevor Sie eine neue Energiegenossenschaft gründen, sehen Sie sich doch einmal unsere Übersichtskarte an. Vielleicht gibt es in Ihrer Nähe bereits eine Genossenschaft, der Sie sich anschließen können.

Was ist eine Genossenschaft?

Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft, deren Mitglieder gemeinschaftlich ein wirtschaftliches Ziel verfolgen. Im Zentrum stehen dabei die Förderung der Mitglieder und das Prinzip der Selbsthilfe. Energiegenossenschaften ermöglichen es ihren Mitgliedern, Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien gemeinschaftlich zu finanzieren und zu betreiben.

Die wichtigsten Schritte zur Gründung

  1. Gründungsinitiative: Die Idee zur Gründung einer Genossenschaft entsteht oft in einem Kreis von Bürgern, Unternehmen oder Kommunen, die ein gemeinsames Energieprojekt umsetzen wollen.
  2. Erstellung eines Geschäftsplans: Vor der Gründung muss ein Geschäftsplan entwickelt werden, der die Ziele der Genossenschaft, die geplanten Projekte und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen festlegt.
  3. Mindestens drei Mitglieder: Für die Gründung einer Genossenschaft sind mindestens drei Gründungsmitglieder erforderlich. Diese können natürliche oder juristische Personen sein.
  4. Satzung erstellen: Die Satzung bildet die rechtliche Grundlage der Genossenschaft. Sie regelt unter anderem den Zweck, die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Organisation der Genossenschaft.
  5. Prüfung durch den Genossenschaftsverband: Vor der Eintragung in das Genossenschaftsregister muss die Satzung und der Geschäftsplan von einem Genossenschaftsverband geprüft werden. Diese Prüfung stellt sicher, dass die Genossenschaft wirtschaftlich tragfähig ist.
  6. Eintragung ins Genossenschaftsregister: Nach erfolgreicher Prüfung wird die Genossenschaft in das Genossenschaftsregister eingetragen und erhält ihre Rechtsfähigkeit.

Unterstützung durch BürgerEnergie Thüringen e.V.

Wir begleiten Sie bei jedem Schritt des Gründungsprozesses. Von der ersten Idee über die Erstellung des Geschäftsplans bis hin zur Eintragung ins Genossenschaftsregister – unser Netzwerk und unsere Expertise stehen Ihnen zur Verfügung.

Gemeinsam können wir eine starke Energiegenossenschaft aufbauen, die einen wichtigen Beitrag zur Energiewende in Ihrer Region leistet.

Weitere Informationen

Die Broschüre „Bürger machen Energie: In sieben Schritten zur Energiegenossenschaft“ erklärt das detaillierte Vorgehen. Außerdem bietet Energiewende Jetzt persönliche Beratung, weitere Informationen, (Online-)Kurse und Coachings an.