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BÜRGERENERGIE THÜRINGEN E.V.

Politische Interessenvertretung




Eine Aufgabe des BürgerEnergie Thüringen e.V. (BETh) ist die Einflussnahme auf die Energie- und Klimaschutzpoltik, um die dezentrale erneuerbare Energieversorgung in Bürgerhand dauerhaft zu stärken.



Der Vorstand des BETh bringt sich im Beirat für die Thüringer Energiewende und durch Kommunikation mit PolitikerInnen des Landes und Bundes ein. Der BETh pflegt auch Kontakt zu Akteuren im Ausland.










20.9.2020: Stellungnahme zur Novellierung des EEG (gerichtet an Thüringer Bundestagsabgeordnete der Fraktionen CDU/CSU (MdB Hauptmann, MdB Selle), SPD (MdB Schneider, MdB Kaiser, MdB Matschie), Die Linke (MdB Lenkert), Bündnis90/Grüne (MdB Görig-Eckardt))
 
Antwort von MdB M. Hauptmann (CDU) vom 9.10.2020
Gespräch mit MdB Volkmar Vogel (CDU) in Gera und weitere Kommunikation zur EEG-Novellierung in den folgenden Wochen.






August/September 2020: Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen der Landtagsfraktionen CDU, FDP und AfD, den Ausbau der Windenergie in Thüringen betreffend (Wind im Wald, Moratorium Windenergie).






Bundesregierung gefährdet Bürgerenergie und gesamte Solarbranche
Berlin und Mainz, 19. März 2020. Wegen der Corona-Krise will die Bundesregierung alles für Unternehmen tun, die Einbußen haben. Dabei darf sie die Bürgerenergie und die Solarbranche nicht vergessen. Seit Monaten setzt sie die versprochene Abschaffung des 52-Gigawatt-Photovoltaik-Deckels nicht um. Vier Bürgerenergie-Dachverbände fordern die sofortige Abschaffung des Solardeckels.

 Die Corona-Krise wird die Wirtschaft in Deutschland wahrscheinlich schwer treffen. Die Bundesregierung verspricht zu Recht Milliardenhilfen, um Unternehmen zu unterstützen. Doch seit Monaten lässt sie die gesamte Solarbranche und die vielen Bürgerenergiegesellschaften in Deutschland in wachsender Unsicherheit. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die Obergrenze für den Photovol-taikzubau auf 52 Gigawatt festgelegt. Danach wird die Förderung nach dem EEG für Anlagen bis 750 Kilowatt automatisch enden. Nach aktuellen Schätzungen wird diese Marke im Frühsommer erreicht.

 Beim Spitzentreffen der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung letzten Donnerstag wurde die Aufhebung des 52-Gigawatt-Photovoltaikdeckels wieder einmal vertagt. Schon im Herbst hatte die Große Koalition die Abschaffung des sogenannten Solardeckels versprochen. Doch die Union koppelt die Umsetzung an eine Einigung über die umstrittene 1000-Meter-Abstandsregelung für Windenergieanlagen.

 „Die Bundesregierung gefährdet fahrlässig Bürgerenergie und die gesamte Solarbranche und konterkariert alle ihre Versprechen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland“, sagt Malte Zieher, Vorstand des Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn). „Deshalb fordern wir die sofortige Abschaffung des 52-Gigawatt-Photovoltaikdeckels. Bundeskabinett und Bundestag müssen bei nächster Gelegenheit eine entsprechende Regelung auf den Weg bringen. Angesichts der drohenden Wirtschaftskrise in Deutschland ist es absolut nicht nachvollziehbar, dass die Regierung bewusst eine ganze Branche im Stich lässt.“

 „Die Situation für Bürgerenergiegenossenschaften wird zusehends kritischer“, beschreibt Dr. Verena Ruppert, Geschäftsführerin des Landesnetzwerks Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e.V. (LaNEG) die Situation. Der Dachverband vertritt 21 Energiegenossenschaften in Rheinland-Pfalz. Geplante Photovoltaik-Projekte werden auf Eis gelegt, die Akquise von neuen Projekten kommt zum Stillstand. „Gerade die oft kleinen Bürgerenergiegenossenschaften können es sich nicht leisten, viel Geld in neue Photovoltaikanlagen zu investieren, mit dem Risiko, dass sie am Ende nicht gefördert werden“, so Ruppert weiter. Sie sieht einzelne Genossenschaften in ihrer Existenz gefährdet, wenn bereits projektierte PV-Vorhaben am Ende ohne Vergütung dastehen.

 Ein weiteres hohes Risiko sehen LaNEG, BBEn, Bürgerenergie Bayern e.V. und BürgerEnergie Thüringen e.V. im sogenannten „atmenden Deckel“, der monatlichen Degression der festen Einspeisevergütungen im EEG. Eine aktuelle Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) stellt fest, dass die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen in wenigen Monaten geringer sein wird als die Stromerzeugungskosten. Bei kleinen Anlagen mit Volleinspeisung sei bereits im Frühjahr 2020 ein wirtschaftlicher Betrieb bei reiner Netzeinspeisung nicht mehr darstellbar. Die Studie befürchtet in den nächsten Jahren einen starken Markteinbruch. „Wir fordern die Bundesregierung deshalb zusätzlich auf, die Absenkung der Einspeisevergütung auszusetzen“, so die vier Bürgerenergie-Dachverbände

Presseinformation vom 18.03.2020





Im Jahr 2019 und zuletzt am 13.3.2020 hat sich der Vorsitzende des BETh an Thüringer Bundestagsabgeordnete der GroKo gewandt mit der Bitte, dass im Zusammenhang mit der 2020 fälligen Novellierung des EEG auch das "Energy Sharing" berücksichtigt wird. Auszug:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird in diesem Jahr 2020 vom Bundestag erneut novelliert werden.

Ich wende mich an Sie als Mitglied des Bundestags mit der Bitte dafür Sorge zu tragen, dass die Bürgerbeteiligung an der Energiewende mit der Novellierung des EEG einen neuen Impuls bekommt. Die EU hat dafür mit der "Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EE-RL) in Artikel 22 Nr. 2b neue Chancen eröffnet. Diese Richtlinie sollte nun auch Deutschland nutzten und - wie von der EU gefordert - bis 30.6.2021 - in nationlaes Recht umsetzen.

Zu diesem Thema fand am 11.03.2020 ein sehr gut besuchter Fachdialog statt, zu dem unser Dachverband Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) und der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) eingeladen hatten. Insbesondere wurde ein "Impulspapier Energy Sharing" vorgestellt, das Sie im Anhang finden. Die Zusammenfassung habe ich nochmals unten in diese E-mail kopiert.

Wenn das Konzept "Energy Sharing" in nationales Recht (z.B. im Rahmen der EEG-Novellierung) umgesetzt würde, wäre das ein wichtiger Beitrag, um dem Einbruch beim Ausbau der Windenergieanlagen in Deutschland zu begegnen, indem sich Bürgerinnen und Bürger der von einem Windpark sichtbar betroffenen Gemeinden an einer "Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft" (engl.: Renewable Energy Community - REC, z.B. BürgerEnergie-Genossenschaft) beteiligen (z.B. mit einer Einlage von 100 oder 500 Euro oder auch mehr) und darüber nicht nur Gewinne beziehen sondern auch vergünstigte Stromtarife bekommen und bei Standortentscheidungen der Windenergieanlagen in ihrer örtlichen Umgebung von Anfang an mitwirken können. Nach einschlägigen Umfragen ist das von Belang für eine Akzeptanz der Windparks vor Ort.

Die beim vorgestrigen Fachdialog anwesenden Bundestagsabgeordneten Peter Stein (CDU), Timon Gremmels (SPD), Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen), Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) und Martin Neumann (FDP) wurden gebeten, das Konzept in ihre Bundestagsfraktionen Parteien zu tragen und für eine fristgerechte Umsetzung des Clean Energy Packages zu sorgen. Ich in diesem Sinne wende ich mich heute auch an Sie als Thüringer Bundestagsabgeordnete der SPD.
 
Impulspapier "EnergySharing"

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Zusammenfassung (S. 25 des angehängten Impulspapiers)

Energy Sharing bedeutet, Strom aus gemeinsamen, regionalen Erneuerbare-Energien (EE)-Anlagen auch gemeinsam zu nutzen. Energy Sharing birgt viele Potenziale:


I) Es stiftet Akzeptanz für EE-Anlagen, denn es verknüpft wirtschaftliche Vorteile mit der regionalen Erneuerbare-Energien-Stromerzeugung und deren gemeinsamer Nutzung.


II) Es trägt zum Zubau von EE-Anlagen bei. Die gemeinsame Nutzung der Anlagen führt dabei dazu, dass vorhandene Dachflächen komplett genutzt werden, statt dass für die Optimie-rung der individuellen Eigenversorgung Dachflächen ungenutzt bleiben.


III) Es schafft Anreize, die regionale Stromnachfrage aus zum Beispiel E-PKWs in ihrer zeitli-chen Struktur netzdienlich an die regionale erneuerbare Stromerzeugung anzupassen.


IV) Es sichert EE-Anlagen nach ausgelaufenem Förderanspruch den Weiterbetrieb ab.


Artikel 22 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EE-RL) der EU sagt das Recht auf Energy Sharing allen EU-Bürger zu. In Deutschland gibt es unter den Namen Bürgerenergiegesellschaft, Energie-genossenschaft, Regionalstrom, Community-Strom, Quartiers- und Nachbarschaftsstrom bereits verschiedene Konzepte der gemeinsamen Stromproduktion oder des geteilten Stromverbrauchs. Doch keine dieser Formen kann heute sinnvoll das Recht ausüben, diesen Strom gemeinsam zu nutzen, das ihnen gemäß EE-Richtlinie zusteht. So werden heute auch nicht alle oben genannten Chancen optimal genutzt und der EE-Zubau bleibt hinter seinem ökologischen und ökonomischen Potenzial zurück.


Daher beschreibt dieses Papier einen Gestaltungsvorschlag, der zum Ziel hat, die EE-RL in Deutschland akzeptanzstiftend und energiewirtschaftlich ausgewogen umzusetzen:

 

Stromverbraucher und EE-Stromerzeuger sollen ein Wahlrecht erhalten, in eine regionale Renewable-Energy-Community (REC) ein- und auszutreten. Dabei erwerben und kündigen sie Anteile an der REC. Die REC gilt als ein virtueller Stromverbraucher: Dessen Stromverbrauch errechnet sich aus der kumulierten Verbraucherlast, die nicht mit Strom aus eigenen EE-Anlagen gedeckt wird. Die REC übernimmt als virtueller Lastgangkunde gegenüber dem Verteilnetzbetreiber alle energie-wirtschaftlichen Verpflichtungen als Letztverbraucher. Der Verteilnetzbetreiber errechnet unter kombinierter Verwendung von Messdaten und Standardlastprofilen einen virtuellen Summenver-braucher-Lastgang je REC. Kosten und Erlöse, die bei der Bewirtschaftung des Energy Sharings anfallen, werden mit den REC-Mitgliedern bzw. -Anteilseignern abgerechnet. Hierbei herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit, die REC darf kein vorrangig gewinnorientiertes Unternehmen sein und Härtefallregelungen für einkommensschwache Haushalte sind anzubieten. In der Regel wird eine REC durch ein EVU unterstützt, das Bilanzkreisverantwortlicher ist, Fehlmengen an den Strommärkten zukauft bzw. Stromüberschüsse verkauft und weitere energiewirtschaftliche Pro-zesse und Aufgaben bei der Bewirtschaftung des Energy Sharings der REC übernimmt. Zentral wird dabei in der Regel auch eine Plattform für dezentralen Handel sein, an der EVUs Wechsel-prozesse rund um das Energy Sharing anbieten.







Ergebnis: Das Energiesammelgesetz wurde vom Bundestag am 30.11.2018 beschlossen. "Die Kürzungen für Solaranlagen zwischen 40 und 750 kW sind zwar gegenüber dem ersten Entwurf minimal abgemildert, aber die Begründung der Kürzung basiert nach wie vor auf einer falschen Interpretation des EU-Beihilferechts und zu allem Überfluss auf komplett unrealistischen Berechnungen, weshalb der wissenschaftliche Dienst des Bundestags die Gesetzesbegründung derzeit einer kritischen Überprüfung unterzieht." (Zitat aus Newsletter des Bündnis BürgerEnergie e.V. vom 19.12.2018)

Wir als BETh haben im Vorfeld der Beschlussfassung Einfluss auf den parlamentarischen Prozesse genommen durch E-mail an Thüringer Bundestagsabgeordnete:

E-mail vom 16. November 2018 zum Entwurf des Energiesammelgesetzes (EnSaG):

Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestages, sehr geehrter Herr Hauptmann, sehr geehrter Herr Matschie,


das Energiesammelgesetz ist ein herber Schlag gegen die dezentrale Energiewende und insbesondere gegen Akteure der Bürgerenergie auch in Thüringen. Die zu geringen Sonderausschreibungen und zu niedrigen Ausbauziele bieten keine langfristige Planungssicherheit und die Kürzungen bei der Photovoltaik gefährden kurzfristig unzählige Projekte, auch bei uns in Thüringen.  Wenn die Bundesregierung zum 01.01.2019 die Vergütung von Aufdach-Photovoltaikanlagen zwischen 40 und 750 kW um 20 Prozent und den Mieterstrom-Zuschlag damit um bis zu 60 Prozent senkt, werden Vertrauensschutz und Investitionssicherheit mit Füßen getreten. Die Kürzung würde den Photovoltaik-Ausbau abrupt erlahmen lassen und viele Projekte auf Jahre oder dauerhaft blockieren.

Dachanlagen, die keine zusätzlichen Flächen benötigen und die öffentlichen Netze oft kaum in Anspruch nehmen, sind ein wertvoller Baustein der Energiewende. Sie sollten für die Erreichung der Klima-Ziele ausgebaut statt gekürzt werden. Solche Anlagen sind insbesondere eine Domäne der Bürgerenergie. Unsere Projekte bieten den beteiligten Bürgerinnen und Bürger eine Möglichkeit zur Identifikation mit der Energiewende in Thüringen. Nach Jahren des Stillstands und des Verlustes zehntausender Jobs ist die Solarbranche 2018 wieder langsam in Fahrt gekommen. Dass dieser zarte Hoffnungsschimmer nun mit einem Schlag wieder vernichtet werden soll, ist höchst unverständlich. Von einer Überförderung kann überhaupt keine Rede sein. Die Photovoltaik musste in den letzten Monaten schon eine Vergütungsabsenkung von einem Prozent pro Monat hinnehmen. Zwar gab es in den vergangenen Monaten eine Senkung der Einkaufspreise bei den Solarmodulen, dies erleichtert solche Projekte jedoch nur unwesentlich. Der Großteil der Investitionskosten übersetzt sich heute bereits in lokale Wertschöpfung für unsere Region durch die Montage der Anlagen und die Integration in die Gebäudetechnik.

Mit dem extrem kurzfristig öffentlich gewordenen umfangreichen Gesetzesentwurf sollten wir offenbar nicht nur überrascht, sondern überrumpelt werden. Das ist einer Demokratie unwürdig.

Wir fordern Sie al deshalb eindringlich auf, sich s Thüringer Mitglieder des Deutschen Bundestages dafür einzusetzen, dass die Förderkürzung so nicht umgesetzt wird.
 

Wir schließen uns des Weiteren der ausführlichen des Bündnis Bürgerenergie an (www.buendnis-buergerenergie.de/fileadmin/user_upload/downloads/Positionspapiere/20181114_Stellungnahme_Energiesammelgesetz_BBEn.pdf).

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Guthke
Vorsitzender des BürgerEnergie Thüringen e.V.
 
20.11.2019 Antwort von MdB Marc Hauptmann
Sehr geehrter Herr Guthke,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.11.2018. Im Folgenden möchte ich auf Ihre Punkte eingehen.


Der am 31. Oktober 2018 vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) versandte Entwurf eines Energiesammelgesetzes sieht eine Absenkung der gesetzlichen Vergütung für große PV-Dachanlagen (über 40 kW bis einschließlich 750 kW) im EEG auf das Niveau der bisherigen Vergütung für Freiflächenanlagen außerhalb der Ausschreibungen vor. Ab 1. Januar 2019 soll die Höhe der Vergütung 8,33 Cent/kWh betragen.


Hierzu haben wir zahlreiche Schreiben aus der Branche erhalten. Auf entsprechende Anfrage teilte das BMWi mit, dass die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der EU-beihilferechtlichen Vorgaben verpflichtet ist, die Fördersätze im EEG umgehend anzupassen, sobald eine Überförderung festgestellt wird. Im wissenschaftlichen Zwischenbericht für den EEG-Erfahrungsbericht (https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/bmwi_de/bericht-eeg-4-solar.html) ist bereits eine Überförderung bei großen PV-Dachanlagen erkennbar. Die EU-Kommission verweist darauf, dass die Preise für Solarmodule 2018 stärker gefallen und gleichzeitig die Anti-Dumping Zölle im September 2018 weggefallen sind. Die Kürzung der Förderung sei daher EU-beihilferechtlich geboten, um wieder ein angemessenes Verhältnis von Stromgestehungskosten und Vergütung bzw. Markprämie herzustellen. Sollte die geforderte Absenkung der Vergütungen nicht erfolgen, könnte die EU-Kommission gegebenenfalls auch eine rückwirkende Anpassung verlangen, mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf den Markt. Aufgrund dieser möglichen Konsequenzen aus dem EU-Beihilferecht sieht das BMWi daher keine Alternative zu der nun vorgeschlagenen Absenkung.



Gerne bin ich bereit, Ihr Anliegen in die laufenden parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs einzubringen. Ich habe die Fachpolitiker unserer Fraktion entsprechend informiert. Zudem findet heute eine Expertenanhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie statt, an der auch Vertreter der Erneuerbaren-Energien- und insbesondere der Solarbranche teilnehmen und somit die Gelegenheit haben, diesen Punkt nochmals ausführlich darzulegen.

Für einen weiteren konstruktiven Austausch stehe ich gern zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Mark Hauptmann


Mark Hauptmann

Mitglied des Deutschen Bundestages


Am 4. Dezember 2018 fand ein Gespräch mit MdB Christoph Matschie (SPD) in seinem Jenaer Büro statt, an dem die BETh-Vorstände Thomas Winkelmann und Reinhard Guthke teilnahmen.
Thomas Winkelmann hatte sich auch an MdB R. Lenkert (Linke) gewandt.




Am 30. Mai 2018 hat der Vorsitzende des BürgerEnergie Thüringen e.V., Herr Prof. Guthke, Thüringer Mitgliedern des Deutschen Bundestages per E-mail ein Schreiben unter der Überschrift "Bürgerenergie - Deutschland blockiert in EU Prosumer"
gesandt. 

Am 14. Juni 2018 wurde in Brüssel auf EU-Ebene die Erneuerbare-Energie-Richtlinie vereinbart.  Die Richtlinie umfasst zwei wichtige Punkte, die die Bürgerenergie und damit die gesamte Energiewende in den nächsten Jahren antreiben werden. Zum einen werden Bürgerenergie‐Akteure als das anerkannt, was sie sind: ein integraler Bestandteil des Energiesystems. Noch wichtiger ist zum anderen, dass erstmals europaweite Rechte für Prosumenten geschaffen werden, nach denen Bürgern das Recht zu Erzeugung, Speicherung und Handel von grünem Strom gewährt sowie der Eigenverbrauch von Abgaben befreit wird. Die Vielfalt der Energiewende würde mit diesen auf EU‐Ebene beschlossenen Vorstellungen gestärkt und angeschoben, und das europaweit.

Hierzu gab es Gespräche mit MdB Christoph Matschie (SPD) am 18.6. und 4.12.2018 (und Reinhard Guthke bzw. auch Matthias Golle seitens BETh)



Am 18. Juli 2018 Anfrage an MdB Marc Hauptmann (CDU):

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mark-hauptmann/question/2018-07-18/300821

Anfrage:
Sehr geehrter Herr Hauptmann,

laut EEG 2017 §97 Absatz 1 Nummer 2 hat die Bundesregierung zum 30.6.2018 die Wirkung des EEG auch hinsichtlich der Zielerreichung "Akteursvielfalt" zu bewerten.
Fragen:

1) Wie hat die Bundesregierung die Beteiligung von Bürgerenergie-GENOSSENSCHAFTEN bewertet? (Bitte senden Sie mir - falls möglich - den Wortlaut des Evaluierungsergebnisses.)

2) Wie bewerten Sie die Beteiligung von Bürgerenergie-GENOSSENSCHAFTEN an den Ausschreibungsergebnissen Wind an Land seit Mai 2017?

3) Wie bewerten Sie die Differenzierung nach Rechtsformen der BürgerEnergie-Gesellschaften im Lichte der vorgenannten Ausschreibungsergebnisse (s. Wikipedia-Artikel "Bürgerenergiegesellschaft")

4) Haben Sie vor, sich für eine Modifizierung der Legaldefinition von "Bürgerenergiegesellschaft" (EEG 2017 §3) einzusetzen? Wenn ja, in welchem Sinne?

5) Haben Sie vor, sich für eine Neugestaltung des Abgaben-/Entgelt-/Umlagesystems für Energie (u.a. Strom) einzusetzen z.B. im Sinne einer Nationalen CO2-Abgabe ( https://co2abgabe.de ) statt des bestehenden Abgabensystems?

6) Wie werden Sie für die Umsetzung der am 14.6.2018 seitens der EU im "Trilog" vereinbarten Erneuebare-Energien-Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der "Prosumer" und der damit verbundenen Abschaffung der Abgaben/Umlagen/Entgelte für Energieverbrauch in der Nachbarschaft (Wohnquartiere) einsetzen?

Ich wende mich an Sie als Mitglied des zuständigen Bundestagsauschusses und stellvertretend für die Thüringer Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, weil Sie sich auch 2016 stellvertretend für diese Bundestagsabgeordneten zu meinen /unseren die EEG-Novellierung betreffenden Fragen geäußert haben, wofür ich Ihnen danke.

Mit besten Grüßen

Reinhard Guthke
 Vorsitzender des BürgerEnergie Thüringen e.V.

Antwort 14. September 2018 von MdB Marc Hauptmann (CDU):
Sehr geehrter Herr Guthke,

ich danke Ihnen für Ihre Fragen und möchte im Folgenden darauf eingehen:

Fragen 1-4)

Es wurden in den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land seit Mai 2017 insgesamt 22 Gebote von Bürgerenergiegenossenschaften abgegeben. Hiervon wurden drei Gebote bezuschlagt. Da die Bieter, die keinen Zuschlag erhalten haben, auch in den nächsten Runden nochmals ein Gebot für ihr Projekt angeben können, kann noch nicht abschließend beantwortet werden, ob die anderen abgegebenen Gebote nicht in einer der nächsten Runden einen Zuschlag erhalten werden.

Das Umweltbundesamt hat ein Forschungsvorhaben vergeben, in dem die Entwicklung der Akteursvielfalt vor und nach der Einführung der Ausschreibungen evaluiert wird. Das Forschungsvorhaben wird eng vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie begleitet. Die Evaluierung dauert noch an. Abschließende Ergebnisse insbesondere zu der Entwicklung der Teilnahme von Bürgerenergiegesellschaften vor und nach der Einführung der Ausschreibungen, aufgeschlüsselt nach Rechtsformen, liegen noch nicht vor. Hierzu sind erste Ergebnisse im Herbst 2018 zu erwarten. Auf der Grundlage dieser Evaluierungsergebnisse wird die Bundesregierung prüfen, in welchen Bereichen die Anpassung der Legaldefinition für Bürgerenergiegesellschaften und der im EEG enthaltenden Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften sinnvoll sein kann.

Frage 5)

Eine Reform der Umlagen, Steuern und Abgaben auf Strom und andere Energieträger wird seit geraumer Zeit intensiv diskutiert. Zahlreiche Akteure haben hierzu Vorschläge gemacht, u.a. in Richtung einer einheitlichen CO2-Bepreisung oder einer CO2-Steuer. Grundsätzlich könnte ein einheitlicher sektorübergreifender‎ CO2-Preis zu einer kosteneffizienten Senkung der CO2-Emissionen führen. Bezüglich der Bepreisung von CO2 im Kraftwerkssektor und der energieintensiven Industrie besteht allerdings mit dem EU-Emissionshandel (EU-ETS) bereits ein solches Bepreisungssystem. Mit der Reform des EU-ETS für die vierte Handelsperiode 2021-2030 werden die aktuell bestehenden Überschüsse nachhaltig abgebaut und das Preissignal deutlich gestärkt. Mit Blick auf die Reform der Entgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen auf Strom, Heiz- und Kraftstoffe bei Letztverbrauchern ist darauf hinzuweisen, dass die Verteilung der Kosten und insbesondere deren Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen eine solche Reform erschweren. Die Debatte zu einer solchen Reform dauert noch an.

Frage 6)

Ich begrüße, dass sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zur EU-Erneuerbaren-Richtlinie für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Eigenverbrauch in Europa eingesetzt hat, insbesondere für einen sog. „enabling framework“ in allen Mitgliedstaaten, der den Eigenverbrauch in ganz Europa stärkt, aber auch sicherstellt, dass der Eigenverbrauch einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Energiewende leistet.

In den finalen Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der EU-Kommission konnte jetzt folgender Kompromiss erzielt werden:

· Jeder Mitgliedsstaat soll die Rechte des Eigenverbrauchs stärken und Barrieren und Diskriminierungen abbauen.

· Darüber hinaus sollen die Mitgliedsstaaten kleine Erneuerbare-Energien-Anlagen im individuellen Eigenverbrauch bis max. 30 kW insoweit von Abgaben und Gebühren befreien, als das notwendig ist, um die wirtschaftliche Realisierbarkeit des Projekts zu sichern (keine Überförderung).

· Die Mitgliedstaaten haben die Wahl, ob sie solche Anlagen von Gebühren und Abgaben befreien oder direkt über ein Fördersystem fördern.

· Damit ist sichergestellt, dass überall in der EU etwas für den Eigenverbrauch getan wird. Kleine Erneuerbare-Energien-Anlagen im individuellen Eigenverbrauch sind sogar überall in der EU zu fördern, entweder über das Fördersystem oder über eine anteilige Befreiung von Abgaben und Umlagen. Mehrpersonenverhältnisse wie „Quartierslösungen“ oder Mieterstrom werden durch die Regelung gestärkt, sind aber von der anteiligen Befreiung von Abgaben und Umlagen nicht umfasst.

Das Europäische Parlament hatte gefordert, den erneuerbaren Eigenverbrauch von allen Steuern, Abgaben und Umlagen zu befreien, unabhängig von der Größe der Anlage und auch in Mehrpersonenverhältnissen wie Mieter- oder Quartiersstrom. Das hätte jedoch in Mitgliedstaaten mit vergleichsweise hohen Abgaben und Umlagen wie Deutschland zu einer massiven Überförderung der Anlagen im Eigenverbrauch geführt. Daraus hätte sich ein enormer Anreiz ergeben zu einer „Flucht aus der Umlage“. Die EEG-Umlage wäre auf immer weniger Schultern verteilt und die Finanzierung des Gesamtsystems damit ernsthaft gefährdet worden. Der jetzt erzielte Kompromiss stellt einen Ausgleich der verschiedenen Interessen dar. Die Bundesregierung prüft derzeit, welche Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie erforderlich sind. Nach erster kursorischer Prüfung besteht im Hinblick auf die Erneuerbaren Eigenversorgung kein unmittelbarer Anpassungsbedarf, da ein Anreiz zum Eigenverbrauch bei kleinen PV-Anlagen in Deutschland gegeben ist.

Sehr geehrter Herr Guthke , ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Mark Hauptmann

 









Unter anderem hat sich der BETh-Vorstand in den Jahren 2017 und 2018 in Expertenworkshops an der Erarbeitung der Thüringer Energie- und Klimaschutzstrategie und zum  Thüringer Klimagesetz (am 14.12.2018 beschlossen) mit münlichen und schriftlichen Stellungnahmen beteiligt.






E-mail des BETh vom 8.11.2017 an Jamaika-Verhandlungsführer der CDU und FDP:

Sehr geehrter Herr Laschet, sehr geehrter Herr Lindner, sehr geehrter Herr Altmaier, sehr geehrter Herr Graf Lambsdorff,
 
mit Bestürzung habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie keinen klaren Fahrplan zum Ausstieg aus der Kohleverstromung haben und diesen offenbar auch nicht wollen. Dieser wäre aber dringend nötig, um die Klimaziele von Paris zu erreichen.
 
Es ist eine Frage der globalen Gerechtigkeit und der Menschenrechte: In Deutschland wird 50 Mal soviel CO2 pro Kopf produziert wie in einem afrikanischen Land, das die Lasten der rasch zunehmenden anthropogenen Klimaveränderungen ungleich stärker erleiden als wir in Deutschland, die wir die wirtschaftliche Kraft zu Klimaanpassungstrategien haben. Mit Ihrer ablehnenden Haltung zu einem klaren Fahrplan zum Kohlausstieg und damit der CO2-Reduktion machen Sie sich mitverantwortlich für die Umweltmigration, die dadurch in den kommenden Jahren ansteigen wird. Wie soll denn ein Leben in den wachsenden Dürreregionen Afrikas noch möglich sein? Sie haben mehrfach bekannt, dass Sie die Ursachen der Flüchtlingsströme nach Europa bekämpfen wollen. Dann tun Sie das bitte mit einem raschen Kohlausstieg, dem wirksamsten Beitrag Deutschlands zum Klimaschutz und damit zur Eindämmung der Umweltmigration!
 
Wenn Sie diesen Beitrag Deutschlands zum Klimaschutz nicht mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen durchsetzen wollen, sondern eher die Kräfte des Marktes nutzen wollen, dann müssen Sie die Marktregularien bitte so umgestalten, dass nicht die großen Marktakteure (speziell der Kohleverstromung) bevorteilt werden: Wir haben auf dem Bürgerenergie-Konvent am 6. Oktober 2017 in Bochum, dem bundesweiten Treffen der über 1000  BürgerEnergie-Genossenschaften, folgende Forderungen an die zukünftige Bundesregierung gerichtet mit dem klaren Auftrag, dass Sie der Energiewende und dem Klimaschutz höchste Priorität eingeräumen.
 
Damit die Bürgerenergie als tragende Säule der Energiewende erhalten bleibt, fordern wir:
 
1. Die Herstellung eines Wettbewerbs, der Bürgerinnen und Bürgern eine faire Chance auf dem Energiemarkt ermöglicht
 
angefangen mit einem nationalen CO2-Mindestpreis zur Herstellung einer Kostenwahrheit für die fossile Energieerzeugung.
 
2.  Die Entbürokratisierung des Zubaus Erneuerbarer Energien
 
angefangen mmit der Abschaffung der EEG-Umlage auf vor Ort verbrauchten erneuerbaren Strom.
 
3. Die Stärkung der Rechte von ProsumentInnen und Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften
 
angefangen mit dem Recht, überschüssigen Strom an seine Nachbarn verkaufen zu dürfen, ohne durch aufwändige Verfahren und nicht-kostenorientierte Entgelte belastet zu werden.






2016 ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom Bundestag beschlossen worden, das die Bürgerbeteiligung an der Energiewende erheblich erschwert. Im Vorfeld des Beschlusses hatten wir uns an die Thüringer Bundestagstagsabgeordneten gewandt (unser Schreiben ist hier):

Wir haben dazu Antworten erhalten von

    MdB Mark Hauptmann (CDU)


   MdB Katrin Göring-Eckardt (Grüne)


    MdB Ralph Lenkert (LINKE)


    MdB Steffen-Claudio Lemme (SPD)


    MdB Iris Gleicke (SPD)


    MdB Carsten Schneider (SPD)





Stellungnahmen zur Planung von Windvorranggebieten in den Thüringer Planungsregionen:

    Mittelthüringen



    Ostthüringen




BürgerEnergie Thüringen e.V.ist Gründungsmitglied des Bündnis BürgerEnergie e.V.,
dem Dachverband der Bürger-Energiegenossenschaften in Deutschland.
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