Novelle des EEG, Schreiben von Bundestagsabgeordneten
Veranstalter
BürgerEnergie Thüringen e.V.
Datum
22. Juni 2016
Veranstaltungsort
Berlin
Antwort von MdB Katrin Göring Eckardt (Bündnis90/Grüne)
auf Schreiben vom 16. Juni 2016
http://www.buergerenergie-thueringen.de/aktuelles-aktivitaeten/146-novelle-des-eeg-schreiben-an-bundestagsabgeordnete
Sehr geehrter Herr Prof. Guthke,
vielen Dank für Ihre Fragen an Frau Göring-Eckardt, die wir gern in ihrem Namen beantworten wollen. Wir teilen Ihre vorgebrachte Kritik am von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zu Novelle des EEG ausdrücklich.
Wie genau die EEG-Novelle am Schluss ausgestaltet sein wird, ist derzeit noch unklar. Wir werden der Novelle im Bundestag Änderungsanträge entgegensetzen, die unsere Forderungen an eine echte Weiterentwicklung des EEG gerecht werden. Für uns ist es wichtig das EEG als Instrument für die Energiewende, hin zu 100 Prozent Energie aus Erneuerbaren, zu gestalten. Dafür braucht es:
Das EEG 2016 muss Regelungen für bestehende Biomasseanlagen enthalten, welche eine Anschlussfinanzierung erhalten, sofern sie auf einen effizienten, flexiblen und nachhaltigen Betrieb umgerüstet werden und der Anbau von Energiepflanzen nachhaltig erfolgt. Die Regierung tut hier aber nichts.
Wer die Begrenzung der Windenergie will, wie das die Bundesregierung vorschlägt, der sorgt dafür, dass die Klimaziele nicht erreicht werden können. Wie sich die Bundesregierung trotz der von ihr geplanten Deckelung der Erneuerbaren Energien auf 40 bis 45 Prozent des Stromverbrauch in Deutschland, ein Einhalten der Klimaziele und damit des gerade erst unterzeichneten Klimavertrags von Paris vorstellt, müssen Sie die Bundesregierung fragen.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist auch in Thüringen Teil der bundesweiten Transformation unserer Energieversorgung. Aktuell kann Thüringen bereits über die Hälfte seines Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energieträgern generieren. Thüringen bringt an verschiedenen Standorten im Freistaat die Bedingungen mit, um die Windenergie weiter auszubauen und damit weiter unabhängiger von fossilen Energieträgern zu werden. Hierfür hat sich die rot-rot-grüne Koalition auf eine Verdreifachung der Windenergienutzung verständigt. 1 Prozent der Landesfläche sollen in Zukunft hierfür genutzt werden.
Wie genau die Thüringer Landespolitik es erreichen will, dass zukünftig ein höherer Anteil der Wertschöpfung aus der Windkraft im Freistaat verbleibt, kann Ihnen die Thüringer Umweltministerin sicher viel besser beantworten. Aber auch hier wird das Ausschreibungsmodell dazu führen, dass Thüringer Kommunen und Energiegenossenschaften es nochmals sehr viel schwerer haben werden, selbst Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben. Inwieweit die Thüringer Landesregierung durch eigene Initiativen bestrebt ist dem entgegenzuwirken und die Wertschöpfung aus Erneuerbaren Energien vermehrt im Freistaat zu halten, auch dafür steht Ihnen die Umweltministerin sicher gern mit Antworten zur Verfügung. In jedem Fall hat die Landesregierung mit der Verabschiedung des Windenergieerlasses den erforderlichen verbindlichen Rahmen für die regional aktiven Akteure der Energiewende geschaffen und damit für Planungssicherheit in dieser Hi nsicht gesorgt.
Wie Sie sehen, stimmen wir in vielen der von Ihnen kritisierten Punkte im Zuge der EEG-Novelle zu. Mit unseren Vorschlägen, wie das EEG stattdessen weiterentwickelt werden kann zeigen wir wie es anders gehen kann. Nämlich eine Energiewende zu 100 Prozent, die gerade auch getragen wird von einem weiteren Ausbau der Windkraft, einer echten Akteursvielfalt, die nicht durch ein Ausschreibungsmodell faktisch verhindert wird und der regionalen Vermarktung.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt
auf Schreiben vom 16. Juni 2016
http://www.buergerenergie-thueringen.de/aktuelles-aktivitaeten/146-novelle-des-eeg-schreiben-an-bundestagsabgeordnete
Sehr geehrter Herr Prof. Guthke,
vielen Dank für Ihre Fragen an Frau Göring-Eckardt, die wir gern in ihrem Namen beantworten wollen. Wir teilen Ihre vorgebrachte Kritik am von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zu Novelle des EEG ausdrücklich.
Wie genau die EEG-Novelle am Schluss ausgestaltet sein wird, ist derzeit noch unklar. Wir werden der Novelle im Bundestag Änderungsanträge entgegensetzen, die unsere Forderungen an eine echte Weiterentwicklung des EEG gerecht werden. Für uns ist es wichtig das EEG als Instrument für die Energiewende, hin zu 100 Prozent Energie aus Erneuerbaren, zu gestalten. Dafür braucht es:
- Keine Deckelung - weiterer Ausbau der kostengünstigen Windenergie an Land
- Akteursvielfalt und Bürgerenergie sichern für Ausbau und Akzeptanz der Energiewende
- Langfristige Sicherung des Photovoltaik-Ausbaus
- Biomasseanlagen sinnvoll nutzen
Das EEG 2016 muss Regelungen für bestehende Biomasseanlagen enthalten, welche eine Anschlussfinanzierung erhalten, sofern sie auf einen effizienten, flexiblen und nachhaltigen Betrieb umgerüstet werden und der Anbau von Energiepflanzen nachhaltig erfolgt. Die Regierung tut hier aber nichts.
- Regionale Vermarktung ermöglichen
- Die Energiewende deutschlandweit voranbringen
Wer die Begrenzung der Windenergie will, wie das die Bundesregierung vorschlägt, der sorgt dafür, dass die Klimaziele nicht erreicht werden können. Wie sich die Bundesregierung trotz der von ihr geplanten Deckelung der Erneuerbaren Energien auf 40 bis 45 Prozent des Stromverbrauch in Deutschland, ein Einhalten der Klimaziele und damit des gerade erst unterzeichneten Klimavertrags von Paris vorstellt, müssen Sie die Bundesregierung fragen.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist auch in Thüringen Teil der bundesweiten Transformation unserer Energieversorgung. Aktuell kann Thüringen bereits über die Hälfte seines Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energieträgern generieren. Thüringen bringt an verschiedenen Standorten im Freistaat die Bedingungen mit, um die Windenergie weiter auszubauen und damit weiter unabhängiger von fossilen Energieträgern zu werden. Hierfür hat sich die rot-rot-grüne Koalition auf eine Verdreifachung der Windenergienutzung verständigt. 1 Prozent der Landesfläche sollen in Zukunft hierfür genutzt werden.
Wie genau die Thüringer Landespolitik es erreichen will, dass zukünftig ein höherer Anteil der Wertschöpfung aus der Windkraft im Freistaat verbleibt, kann Ihnen die Thüringer Umweltministerin sicher viel besser beantworten. Aber auch hier wird das Ausschreibungsmodell dazu führen, dass Thüringer Kommunen und Energiegenossenschaften es nochmals sehr viel schwerer haben werden, selbst Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben. Inwieweit die Thüringer Landesregierung durch eigene Initiativen bestrebt ist dem entgegenzuwirken und die Wertschöpfung aus Erneuerbaren Energien vermehrt im Freistaat zu halten, auch dafür steht Ihnen die Umweltministerin sicher gern mit Antworten zur Verfügung. In jedem Fall hat die Landesregierung mit der Verabschiedung des Windenergieerlasses den erforderlichen verbindlichen Rahmen für die regional aktiven Akteure der Energiewende geschaffen und damit für Planungssicherheit in dieser Hi nsicht gesorgt.
Wie Sie sehen, stimmen wir in vielen der von Ihnen kritisierten Punkte im Zuge der EEG-Novelle zu. Mit unseren Vorschlägen, wie das EEG stattdessen weiterentwickelt werden kann zeigen wir wie es anders gehen kann. Nämlich eine Energiewende zu 100 Prozent, die gerade auch getragen wird von einem weiteren Ausbau der Windkraft, einer echten Akteursvielfalt, die nicht durch ein Ausschreibungsmodell faktisch verhindert wird und der regionalen Vermarktung.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt