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BÜRGERENERGIE THÜRINGEN E.V.

Novelle des EEG, Schreiben an Bundestagsabgeordnete

Veranstalter
BürgerEnergie Thüringen e.V.
Datum
16. Juni 2016
Sehr geehrte Thüringer Abgeordnete der Bundestagsfraktionen,
 
Sie werden am 21. Juni und 7. Juli 2016 über die Novelle des EEG abstimmen.

Der BürgerEnergie Thüringen e.V. sieht in der am 8.6. von Bundeskabinett beschlossenen Gesetzvorlage nicht nur ein Werkzeug zum Ausbremsen der Energiewende in Deutschland. Vielmehr werden so die Klimaschutzziele verfehlt, zu denen sich auch Deutschland 2015 in Paris bekannnt hat.

Und was uns als Dachverband der Thüringer Bürger-Energiegenossenschaften besonders schmerzt:


a) Die Akteursvielfalt wird mit dem jetzt zur Beschlussfassung vorliegenden EEG 3.0 nicht mehr möglich sein. Bürgerschaftliches Engagement, insbesondere die Tätigkeit von Bürger-Energiegenossenschaften wird mit der Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien behindert. Mit Ausschreibungen werden große Akteure bevorzugt. Denn diese können das Mehr an Bürokratie leichter bewältigen und das Zuschlagsrisiko auf andere Projekte umlegen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenenen Sonderregelungen mit erleichterten Teilnahmebedingungen für Bürgerenergieprojekte sind keinesfalls ausreichend um die Akteursvielfalt - insbesondere unter den Thüringer Bedingungen - zu ermöglichen.

b) Das EEG 3.0, wenn Sie es so beschließen, wie es gegenwärtig als Entwurf vorliegt, wird negative Auswirkungen auf Thüringen haben: Beim geplanten Ausbau der Windenergie in Thüringen werden in erster Linie große und zumeist externe Investoren zum Zug kommen. Kleinere  Windparks in Eigenregie von Kommunen und Energiegenossenschaften werden mit dem EEG 3.0 nicht möglich sein. Damit wird die für Thüringen negative Entwicklung der vergangenen Jahre fortgesetzt, mit der etwa 80% der Wertschöpfung bei der Windenergie aus Thüringen abfließen. Das können Sie als Thüringer Bundestagsabgeordnete nicht wollen.

Das mit dem EEG 3.0 beabsichtigte massive Bremsen beim Ausbau erneuerbarer Energie wird begründet mit dem verzögerten Netzausbau. Bürgerenergie setzt auf eine zunehmend dezentrale und regionale Energieversorgung. Wenn Enerigegewinnung in der räumlichen Nähe der Verbraucher gefördert würden, was ein Anliegen der Bürger-Energie-Akteure ist, dann würden Übertragungsnetze nach wie vor erforderlich sein, aber sie würden entlastet. Aber genau dies verhindert aber die EEG-Novelle in der Ihnen zur Beschlussfassung vorliegen Fassung.

Der Vor-Ort-Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Quellen ("regionaler Grünstrom") sollte privilegiert werden. Wir sind deshalb darüber entsetzt, dass in Ihrer Bundestagsfraktion derzeit diskutiert wird, Eigenverbrauch mit Stromsteuer zu belegen.

Bürger-Energie-Akteure sind interessiert an kleineren Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie. Kleine Anlagen sind vorteilhaft für die Energiewende: Strom aus kleinen EE-Anlagen ist leichter in Nutzungszusammenhänge zu integrieren (Sektorkopplung von Strom, Wärme und Mobilität bei der verbrauchsnahen Erzeugung). Der Abgleich von Stromerzeugung und –verwendung ist leichter, wenn Bürgerinnen und Bürger die Energieerzeugung selbst aktiv mitgestalten. Dies schafft auch mehr Toleranz und Akzeptanz in der Bevölkerung für die mit der Energiewende nötigen Veränderungen; ein Problem, das gegenwärtig den Ausbau der Windkraft an Land und damit die Energiewende in Thüringen erschwert.

Der Vorstand des BürgerEnergie Thüringen e.V. bittet Sie bei der Behandlung der EEG-Novelle am 21.6. und 7.7. neben der Würdigung der ökonomischen Belange der großen Akteure auf dem Energiemarkt vor allem die Erfordernisse des weltweiten Klimaschutzes und der dafür erforderlichen raschen Energiewende nicht aus den Augen zu verlieren.  

Mit freundlichen Grüßen

 

Prof. Reinhard Guthke

Vorsitzender des BürgerEnergie Thüringen e.V.


Antwort von MdB Mark Hauptmann:
http://www.buergerenergie-thueringen.de/neue-termine/147-novelle-des-eeg-schreiben-von-bundestagsabgeordneten