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BÜRGERENERGIE THÜRINGEN E.V.

Novelle des EEG, Schreiben von Bundestagsabgeordneten

Veranstalter
BürgerEnergie Thüringen e.V.
Datum
21. Juni 2016
Veranstaltungsort
Berlin
Antwort von MdB Mark Hauptmann
auf Schreiben vom 16. Juni 2016
http://www.buergerenergie-thueringen.de/aktuelles-aktivitaeten/146-novelle-des-eeg-schreiben-an-bundestagsabgeordnete

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Sehr geehrter Herr Prof. Guthke,




vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 16. Juni 2016. Erlauben Sie mir, auf die einzelnen Punkte einzugehen und Ihnen im Namen der Thüringer CDU-Landesgruppe zu antworten.



Anfang Juni wurde zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern eine politische Einigung zu wichtigen Eckpfeilern der geplanten EEG-Novelle 2016 erzielt. Der resultierende Kabinettsbeschluss zielt auf die von Ihnen kritisierte Einführung eines Ausschreibungsverfahrens für den Ausbau der erneuerbaren Energien ab. Dadurch sollen Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der erneuerbaren Energien gestärkt und gleichzeitig die Kostendynamik im Interesse der Stromverbraucher gedämpft werden. In den Beratungen wurde jedoch auch stets betont, dass der Erhalt der Akteursvielfalt ein zentraler Punkt für das Erreichen der Ausbauziele ist. Der bisherige Ausbau der erneuerbaren Energien baut in großen Teilen auf dem Engagement einer Vielzahl verschiedener Personen, Unternehmen und Verbände auf. Dazu zählen auch die regionalen Bürgerenergiegesellschaften, die wesentlich zur Akzeptanz der Energiewende in Deutschland beigetragen haben. Vor diesem Hintergrund verfolgt die EEG-Novelle einen mehrgleisigen Ansatz, um die neuen administrativen Kosten und die neuen Risiken, die mit dem Systemwechsel zu Ausschreibungen verbunden sind, möglichst gering zu halten.



Die Beratungen der vergangenen Monate und auch Ihr Schreiben haben gezeigt, dass trotz dieser Maßnahmen viele Akteure befürchten, dass die verbliebenen Risiken ein Problem insbesondere für kleine lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften seien. Das EEG 2016 sieht daher Sonderregelungen vor, um dieses Problem gezielt zu adressieren. Dabei wurde im Gegenzug auch beachtet, dass diese Sonderregelungen klar abgegrenzt sind, damit sie keine Auswirkungen auf das übrige Ausschreibungsdesign haben, und dass eine missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen wird. Auch wird durch die konkrete Ausgestaltung verhindert, dass die mit dem EEG 2016 angestrebte Mengensteuerung unterlaufen wird. In meinen Augen wurde so eine Kompromisslösung gefunden, die effektiv auf die angestrebte Marktannäherung der erneuerbaren Energien abzielt, und gleichzeitig bürgerliches Engagement im Rahmen der Energiewende berücksichtigt bzw. auch weiterhin fördert.



Sie sprechen im Speziellen die möglicherweise negativen Auswirkungen der EEG-Novelle auf kleine Windparks in kommunaler Verwaltung an. Auch hier gilt der Grundsatz, dass bei der Umstellung auf Ausschreibungen die hohe Akteursvielfalt gewahrt bleiben soll. Die Einarbeitung in ein Ausschreibungssystem stellt jedoch gerade für viele kleine lokale Energieerzeuger eine große Herausforderung dar. Aus diesem Grund wird eine Bagatellgrenze für die Umstellung auf Ausschreibungen eingeführt. Für Windenergieanlagen an Land liegt diese Grenze bei 750 kW. Darüber hinaus wurde ein einfaches und transparentes Ausschreibungsdesign gewählt, das auf die Herausforderungen kleinerer Akteure zugeschnitten ist. Bürgerenergiegesellschaften erhalten außerdem gezielte Erleichterungen: Diese können zukünftig bereits zu einem früheren Zeitpunkt und nur mit einer geringeren finanziellen Sicherheit an den Ausschreibungen teilnehmen. Parallel hierzu wird die Bundesregierung spezielle Beratungs- und Unterstützungsangebote für kleine Akteure initiieren. Auch werden die Auswirkungen des Systemwechsels auf die Akteursvielfalt regelmäßig evaluiert und im EEG-Erfahrungsbericht analysiert. Auch hier fand in meinen Augen eine sorgfältige Abwägung der Einzelinteressen sowie der relevanten Aspekte statt.



Zur Einführung einer Stromsteuer im Rahmen einer Änderung des Stromsteuergesetzes liegt im Moment nur ein Diskussionsentwurf vor. Die Ressortabstimmung ist noch im Gange. Die berechtigten Interessen der lokalen Energieerzeuger werden bei den andauernden Beratungen jedoch ihre Berücksichtigung finden. Genauso wird im weiteren Prozess das klare Bekenntnis zu einer dezentralen und regionalen Energieerzeugung nicht an Gültigkeit verlieren: CDU und CSU sind sich bewusst, dass die Energieversorgung von morgen nicht mehr nur auf große Kraftwerke setzen darf, sondern sich auch auf viele kleinere Anlagen in der Fläche stützen muss. Wir wollen die breite Vielfalt an Möglichkeiten nutzen und setzen daher besonders auf genossenschaftlich organisierte Energieprojekte. Wir wollen, dass die Bürger die Chancen der Energiewende für sich nutzen und vom Verbraucher auch zugleich zum Erzeuger werden können. 



Vor diesem Hintergrund wird das Ausschreibungsdesign so einfach und transparent wie möglich gestaltet werden. Der Regelungsbedarf ist gleichwohl sehr umfangreich, da ein faires Verfahren sichergestellt werden soll und die widerstreitenden Interessen in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden müssen. Ihre Anmerkungen werde ich an den entsprechenden Stellen im Rahmen meiner Tätigkeit im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie vortragen.



Im Namen aller Mitglieder der Thüringer CDU-Landesgruppe, Manfred Grund, Christian Hirte, Tankred Schipanski, Johannes Selle, Carola Stauche, Antje Tillmann, Volkmar Vogel und Albert Weiler danke ich Ihnen nochmals für Ihr Schreiben und verbleibe



mit besten Grüßen

Ihr

Mark Hauptmann





Mark Hauptmann

Mitglied des Deutschen Bundestages



Gesendet: Donnerstag, 16. Juni 2016 06:46
Betreff: BürgerEnergie Thüringen zur Novellierung des EEG 3.0


Sehr geehrte Thüringer Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
sehr geehrter Herr Hauptmann,

Sie werden am 21. Juni und 7. Juli 2016 über die Novelle des EEG abstimmen.

Der BürgerEnergie Thüringen e.V. sieht in der am 8.6. von Bundeskabinett beschlossenen Gesetzvorlage nicht nur ein Werkzeug zum Ausbremsen der Energiewende in Deutschland. Vielmehr werden so die Klimaschutzziele verfehlt, zu denen sich auch Deutschland 2015 in Paris bekannnt hat.

Und was uns als Dachverband der Thüringer Bürger-Energiegenossenschaften besonders schmerzt:

a) Die Akteursvielfalt wird mit dem jetzt zur Beschlussfassung vorliegenden EEG 3.0 nicht mehr möglich sein. Bürgerschaftliches Engagement, insbesondere die Tätigkeit von Bürger-Energiegenossenschaften wird mit der Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien behindert. Mit Ausschreibungen werden große Akteure bevorzugt. Denn diese können das Mehr an Bürokratie leichter bewältigen und das Zuschlagsrisiko auf andere Projekte umlegen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenenen Sonderregelungen mit erleichterten Teilnahmebedingungen für Bürgerenergieprojekte sind keinesfalls ausreichend um die Akteursvielfalt - insbesondere unter den Thüringer Bedingungen - zu ermöglichen.

b) Das EEG 3.0, wenn Sie es so beschließen, wie es gegenwärtig als Entwurf vorliegt, wird negative Auswirkungen auf Thüringen haben: Beim geplanten Ausbau der Windenergie in Thüringen werden in erster Linie große und zumeist externe Investoren zum Zug kommen. Kleinere  Windparks in Eigenregie von Kommunen und Energiegenossenschaften werden mit dem EEG 3.0 nicht möglich sein. Damit wird die für Thüringen negative Entwicklung der vergangenen Jahre fortgesetzt, mit der etwa 80% der Wertschöpfung bei der Windenergie aus Thüringen abfließen. Das können Sie als Thüringer Bundestagsabgeordnete nicht wollen.

Das mit dem EEG 3.0 beabsichtigte massive Bremsen beim Ausbau erneuerbarer Energie wird begründet mit dem verzögerten Netzausbau. Bürgerenergie setzt auf eine zunehmend dezentrale und regionale Energieversorgung. Wenn Enerigegewinnung in der räumlichen Nähe der Verbraucher gefördert würden, was ein Anliegen der Bürger-Energie-Akteure ist, dann würden Übertragungsnetze nach wie vor erforderlich sein, aber sie würden entlastet. Aber genau dies verhindert aber die EEG-Novelle in der Ihnen zur Beschlussfassung vorliegen Fassung.

Der Vor-Ort-Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Quellen ("regionaler Grünstrom") sollte privilegiert werden. Wir sind deshalb darüber entsetzt, dass in Ihrer Bundestagsfraktion derzeit diskutiert wird, Eigenverbrauch mit Stromsteuer zu belegen.

Bürger-Energie-Akteure sind interessiert an kleineren Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie. Kleine Anlagen sind vorteilhaft für die Energiewende: Strom aus kleinen EE-Anlagen ist leichter in Nutzungszusammenhänge zu integrieren (Sektorkopplung von Strom, Wärme und Mobilität bei der verbrauchsnahen Erzeugung). Der Abgleich von Stromerzeugung und –verwendung ist leichter, wenn Bürgerinnen und Bürger die Energieerzeugung selbst aktiv mitgestalten. Dies schafft auch mehr Toleranz und Akzeptanz in der Bevölkerung für die mit der Energiewende nötigen Veränderungen; ein Problem, das gegenwärtig den Ausbau der Windkraft an Land und damit die Energiewende in Thüringen erschwert.

Der Vorstand des BürgerEnergie Thüringen e.V. bittet Sie bei der Behandlung der EEG-Novelle am 21.6. und 7.7. neben der Würdigung der ökonomischen Belange der großen Akteure auf dem Energiemarkt vor allem die Erfordernisse des weltweiten Klimaschutzes und der dafür erforderlichen raschen Energiewende nicht aus den Augen zu verlieren.

Mit freundlichen Grüßen



Prof. Reinhard Guthke

Vorsitzender des BürgerEnergie Thüringen e.V.


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