Politische Interessenvertretung
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Im Jahr 2019 und zuletzt am 13.3.2020 hat sich der Vorsitzende des BETh an Thüringer Bundestagsabgeordnete der GroKo gewandt mit der Bitte, dass im Zusammenhang mit der 2020 fälligen Novellierung des EEG auch das "Energy Sharing" berücksichtigt wird. Auszug:
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird in diesem Jahr 2020 vom Bundestag erneut novelliert werden.
Ich wende mich an Sie als Mitglied des Bundestags mit der Bitte dafür Sorge zu tragen, dass die Bürgerbeteiligung an der Energiewende mit der Novellierung des EEG einen neuen Impuls bekommt. Die EU hat dafür mit der "Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EE-RL) in Artikel 22 Nr. 2b neue Chancen eröffnet. Diese Richtlinie sollte nun auch Deutschland nutzten und - wie von der EU gefordert - bis 30.6.2021 - in nationlaes Recht umsetzen.
Zu diesem Thema fand am 11.03.2020 ein sehr gut besuchter Fachdialog statt, zu dem unser Dachverband Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) und der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) eingeladen hatten. Insbesondere wurde ein "Impulspapier Energy Sharing" vorgestellt, das Sie im Anhang finden. Die Zusammenfassung habe ich nochmals unten in diese E-mail kopiert.
Wenn das Konzept "Energy Sharing" in nationales Recht (z.B. im Rahmen der EEG-Novellierung) umgesetzt würde, wäre das ein wichtiger Beitrag, um dem Einbruch beim Ausbau der Windenergieanlagen in Deutschland zu begegnen, indem sich Bürgerinnen und Bürger der von einem Windpark sichtbar betroffenen Gemeinden an einer "Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft" (engl.: Renewable Energy Community - REC, z.B. BürgerEnergie-Genossenschaft) beteiligen (z.B. mit einer Einlage von 100 oder 500 Euro oder auch mehr) und darüber nicht nur Gewinne beziehen sondern auch vergünstigte Stromtarife bekommen und bei Standortentscheidungen der Windenergieanlagen in ihrer örtlichen Umgebung von Anfang an mitwirken können. Nach einschlägigen Umfragen ist das von Belang für eine Akzeptanz der Windparks vor Ort.
Die beim vorgestrigen Fachdialog anwesenden Bundestagsabgeordneten Peter Stein (CDU), Timon Gremmels (SPD), Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen), Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) und Martin Neumann (FDP) wurden gebeten, das Konzept in ihre Bundestagsfraktionen Parteien zu tragen und für eine fristgerechte Umsetzung des Clean Energy Packages zu sorgen. Ich in diesem Sinne wende ich mich heute auch an Sie als Thüringer Bundestagsabgeordnete der SPD.
Impulspapier "EnergySharing"
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Zusammenfassung (S. 25 des angehängten Impulspapiers)
Energy Sharing bedeutet, Strom aus gemeinsamen, regionalen Erneuerbare-Energien (EE)-Anlagen auch gemeinsam zu nutzen. Energy Sharing birgt viele Potenziale:
I) Es stiftet Akzeptanz für EE-Anlagen, denn es verknüpft wirtschaftliche Vorteile mit der regionalen Erneuerbare-Energien-Stromerzeugung und deren gemeinsamer Nutzung.
II) Es trägt zum Zubau von EE-Anlagen bei. Die gemeinsame Nutzung der Anlagen führt dabei dazu, dass vorhandene Dachflächen komplett genutzt werden, statt dass für die Optimie-rung der individuellen Eigenversorgung Dachflächen ungenutzt bleiben.
III) Es schafft Anreize, die regionale Stromnachfrage aus zum Beispiel E-PKWs in ihrer zeitli-chen Struktur netzdienlich an die regionale erneuerbare Stromerzeugung anzupassen.
IV) Es sichert EE-Anlagen nach ausgelaufenem Förderanspruch den Weiterbetrieb ab.
Artikel 22 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EE-RL) der EU sagt das Recht auf Energy Sharing allen EU-Bürger zu. In Deutschland gibt es unter den Namen Bürgerenergiegesellschaft, Energie-genossenschaft, Regionalstrom, Community-Strom, Quartiers- und Nachbarschaftsstrom bereits verschiedene Konzepte der gemeinsamen Stromproduktion oder des geteilten Stromverbrauchs. Doch keine dieser Formen kann heute sinnvoll das Recht ausüben, diesen Strom gemeinsam zu nutzen, das ihnen gemäß EE-Richtlinie zusteht. So werden heute auch nicht alle oben genannten Chancen optimal genutzt und der EE-Zubau bleibt hinter seinem ökologischen und ökonomischen Potenzial zurück.
Daher beschreibt dieses Papier einen Gestaltungsvorschlag, der zum Ziel hat, die EE-RL in Deutschland akzeptanzstiftend und energiewirtschaftlich ausgewogen umzusetzen:
Stromverbraucher und EE-Stromerzeuger sollen ein Wahlrecht erhalten, in eine regionale Renewable-Energy-Community (REC) ein- und auszutreten. Dabei erwerben und kündigen sie Anteile an der REC. Die REC gilt als ein virtueller Stromverbraucher: Dessen Stromverbrauch errechnet sich aus der kumulierten Verbraucherlast, die nicht mit Strom aus eigenen EE-Anlagen gedeckt wird. Die REC übernimmt als virtueller Lastgangkunde gegenüber dem Verteilnetzbetreiber alle energie-wirtschaftlichen Verpflichtungen als Letztverbraucher. Der Verteilnetzbetreiber errechnet unter kombinierter Verwendung von Messdaten und Standardlastprofilen einen virtuellen Summenver-braucher-Lastgang je REC. Kosten und Erlöse, die bei der Bewirtschaftung des Energy Sharings anfallen, werden mit den REC-Mitgliedern bzw. -Anteilseignern abgerechnet. Hierbei herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit, die REC darf kein vorrangig gewinnorientiertes Unternehmen sein und Härtefallregelungen für einkommensschwache Haushalte sind anzubieten. In der Regel wird eine REC durch ein EVU unterstützt, das Bilanzkreisverantwortlicher ist, Fehlmengen an den Strommärkten zukauft bzw. Stromüberschüsse verkauft und weitere energiewirtschaftliche Pro-zesse und Aufgaben bei der Bewirtschaftung des Energy Sharings der REC übernimmt. Zentral wird dabei in der Regel auch eine Plattform für dezentralen Handel sein, an der EVUs Wechsel-prozesse rund um das Energy Sharing anbieten.