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BÜRGERENERGIE THÜRINGEN E.V.

Novelle des EEG, Schreiben von Bundestagsabgeordneten

Veranstalter
BürgerEnergie Thüringen e.V.
Datum
14. Juli 2016
Veranstaltungsort
Berlin
Antwort von MdB Steffen-Claudio Lemme (SPD)
auf Schreiben vom 16. Juni 2016
http://www.buergerenergie-thueringen.de/aktuelles-aktivitaeten/146-novelle-des-eeg-schreiben-an-bundestagsabgeordnete


Sehr geehrter Herr Prof. ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch. Gern möchte ich Ihnen antworten.

Zu 1.) Dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (EEG 2017) habe ich am 8. Juli 2016 zugestimmt.

Zu 2.) Der Grund für das EEG 2017 ist in erster Linie die Synchronisation des Ausbaus der erneuerbaren Energien mit dem Ausbau des Netzes in Deutschland. Mit dem Gesetz werden wir unseren vorgeplanten Zielkorridor von 40 bis 45 Prozent erneuerbarer Energien in 2025 erreichen. Dies hat die unabhängige Expertenkommission zum Monitoring-Prozess "Energie der Zukunft" ebenfalls so konstatiert.

Zu 3.und 5.) Besonderes Anliegen der SPD war es, dass Bürgerenergiegesellschaften eine faire Chance erhalten, bei den Ausschreibungen zum Zug zu kommen, auch um eine breite Akzeptanz für die Energiewende zu sichern. Schon auf dem Weg zum Kabinettsentwurf haben wir dafür gesorgt, dass Bürgerenergiegesellschaften an den Ausschreibungen unter erleichterten Bedingungen teilnehmen können. So müssen Bürgerenergiegesellschaften beispielsweise nicht, wie etwa andere große Wettbewerber, zu Beginn des Ausschreibungsverfahrens eine Bundesimmissionsschutz-Genehmigung vorlegen, die mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Zusätzlich zu dieser Regelung orientiert sich die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, an dem höchsten bezuschlagten Gebot (Bonus für Bürgerenergie). Große Bieter können den Markt häufig besser abschätzen als Bürgerenergiegesellschaften. Unser Modell sichert auch den kleineren Akteuren eine Vergütung zu marktüblichen Preisen.
Darüber hinaus war uns eine stärkere Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger über die Kommunen wichtig. Daher haben wir die Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften so angepasst, dass sie zehn Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen. Nicht zuletzt können Bundesländer ihrerseits Maßnahmen ergreifen, um die Akteursvielfalt im Interesse von Bürgerenergie weiter zu stärken.

Zu 4.) Der Windenergieausbau muss in ganz Deutschland möglich sein. In Thüringen ist sie wichtiger Bestandteil des Erneuerbare-Energien-Mixes. Der Ausbau muss jedoch auch den landschaftlichen, naturräumlichen und siedlungsstrukturellen Gegebenheiten in Thüringen Rechnung tragen. Was die Förderung der Windenergie betrifft, so konnten wir im Rahmen der Verhandlungen zum EEG 2017 zahlreiche Forderungen vonseiten der Union gegen den Ausbau abwehren, etwa Ausschreibungsmengen um den über 2.500 MW hinausgehenden Zubau in 2016 und 2017 zu kürzen oder auch die Entschädigung bei notwendigen Abregelungen von Windanlagen zu reduzieren. Zudem haben wir keine Veränderungen beim Referenzertragsmodell zugelassen. Die bereits zwischen Bund und Ländern vereinbarte Einmaldegression haben wir über mehrere Monate verteilt, so dass eine konstante Auslastung der Produktionskapazitäten gewährleistet ist.

Zu 6.) Grünstrom ist ein wichtiger Teil des Energiemarktes. Ins EEG 2017 haben dazu Ansätze Eingang gefunden. Zu nennen wäre hier erstens: das Mieterstrommodell. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass "Mieterstrom-Modelle" möglich werden. Bereits im letzten Jahr haben wir im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung gezielte Anreize für Quartierslösungen gesetzt. Nun haben wir endlich auch bei den erneuerbaren Energien den Weg für Mieterstrom eröffnet: Über eine Verordnungsermächtigung ermöglichen wir, dass auch Mieter vom Ausbau der Erneuerbaren profitieren können. Zweitens: der Einstieg in die Sektorkopplung: In Gebieten, in denen Netzengpässe bestehen, soll überschüssiger Strom aus erneuerbaren Energien im Zusammenspiel mit Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen für die Wärmeerzeugung genutzt werden. Dies soll im Umfang von zwei Gigawatt erfolgen. Sollten die Wärmeerzeugungskapazitäten nicht ausreichen, kann die verbliebene Strommenge auch über andere Technologien eingesetzt werden. Drittens wäre zu nennen, dass mit dem EEG 2017 die Möglichkeit zur regionalen Grünstromkennzeichnung eingeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen-Claudio Lemme, MdB