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BÜRGERENERGIE THÜRINGEN E.V.

Ausstellung



22) Bürgerbeteiligung an Energieanlagen


Die finanzielle Bürgerbeteiligung an Energieanlagen
(z. B. Windenergieanlagen) kann auf verschiedene
Weise erfolgen:

1. Aktive finanzielle Beteiligung

1.a) Bürger produzieren mit
(eG, GmbH & Co. KG, GbR, ... )

– Das ist BürgerEnergie in engeren Sinne

Die Genossenschaft (eG) ist offen für eine Mehrzahl
von Mitgliedern. Bei einer GmbH & Co. KG sind lediglich
für die Geschäftsführung und die Vertreter der
Gesellschaft – also nur für eine beschränkten Anzahl
von Personen – die Mitbestimmungsrechte gesichert,
während die Kommanditisten kaum Mitsprache- und
Mitbestimmungsrechte haben, sondern lediglich
Kontroll- und Informationsrechte (wie die Einsichtnahme
in Bücher und Papiere).

1.b) Bürger finanzieren mit
(Stille Beteiligung, Nachrangdarlehen,
Genussrecht, Inhaberschuldverschreibung,
Sparbrief, ...)

2. Passive finanzielle Beteiligung

2.a) Beteiligung der Anwohner
(Flächenpacht, Anwohnerbonus, Direktvermarktung
von Strom / Wärme, ...)

2.b) Beteiligung der Allgemeinheit
(Bürgeranteil, Bürgerstiftung, Kommune
als Betreiber, ...)