Ausstellung
Seite 25 von 26
21) Landschaftsbild und Windenergie
Wie verändert die Windenergie unser Landschaftsbild?
Und wie nehmen wir die Veränderung wahr?
> Kontroverse:
Wieviel lokale landschaftliche Veränderung ist durch den über die Region hinausgehenden Nutzen zu rechtfertigen?
Die Frage, wie die Nutzung der Windenergie unser Landschaftsbild verändert, ist zentraler Bestandteil
der Debatte um die Akzeptanz der Energiewende.
Hintergrund:
• Windenergieanlagen (WEA) sind ein relativ neuer Bestandteil in der vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaft – wie Stromleitungen, Straßen, Brücken, Gleisen, Industrieanlagen oder Siedlungen.
• WEA zählen zu den Eingriffen in Natur und Landschaft (§ 14 Bundesnaturschutzgesetz), die mitunter auch als störend empfunden werden.
• Bewegung des Rotors wird manchmal als optische Unruhe wahrgenommen.
• Die dezentrale Energiewende verändert also unsere Landschaft, zerstört sie aber nicht.
Geltende gesetzliche Rahmenbedingungen hinsichtlich des Landschaftsbildes (u.a.):
• Naturschutzgebiete, Naturparks, Nationalparks, Biosphärenreservat, geschützte Waldgebiete und entsprechende Pufferzonen sind ausgeschlossen.
• Siedlungen und kulturhistorisch bedeutende Objekte (z.B. die Wartburg) sowie ihre Umgebung sind besonders geschützt.
• Die Gesetzgebung fordert, dass Windparks einen Ort nicht mehr als ein Drittel umschließen dürfen. So wird sichergestellt, dass freie Sicht auf den größten Teil des Horizonts besteht.
• Rückbau landschaftsstörender Altlasten im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unter Einbezug der Bevölkerung vor Ort.
Mögliche Richtlinien für zukünftige Projekte:
• Fernwirkung und Sichtbeziehung an häufig frequentierten Orten berücksichtigen.
• Bündelung mit bestehender Infrastruktur (z.B. Bahntrassen, Autobahnen oder Gewerbegebieten).
• Bevorzugt bestehende Windparks erweitern oder Repowering (statt neuer Standorte).
• Bedarfsgerechte Nachtbefeuerung (d.h. nur bei Näherung eines Flugobjektes).
• Einbeziehung der Bevölkerung vor Ort in die Planung.