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BÜRGERENERGIE THÜRINGEN E.V.

Ausstellung



20) Naturschutz und Windenergie

Das hohe Tempo der Klimaveränderung übersteigt das Anpassungsvermögen vieler Tier- und Pflanzenarten
--> Artensterben in Folge von Nahrungsmangel, Trockenheit, Eisschmelze, Stürmen, Überschwemmungen…… .

Deshalb: Ohne Energiewende kein Artenschutz
Ohne Windenergie keine Energiewende.

  • Schutz der Natur ist zentrales Thema bei Planung und Realisierung von Windparks
  • Artenschutzrechtliche Prüfung und Kartierung sensibler Arten
  • Ablehnung oder Genehmigung (nach BNatSchG) von Standorten, ggf. auch mit Auflagen durch Naturschutzbehörde


Praktizierter Naturschutz bei Planung, Realisierung und Betrieb von Windenergieanlagen
  • Bau von Brutkästen, Nist- und Futterplätzen für geschützte Arten --> Ablenken.
  • Große Abstände zu Horsten von Störchen, Adlern, Milanen,
            z.B. 1.250 m beim Rotmilan, 1.000 m bei Uhu, 3000 m beim
         Schwarzstorch (laut Helgoländer Papier der Vogelschutzwarten, 2015),
  • Windenergieanlagen zeitweise abschalten – z.B. zum Schutz von Greif- und Großvögeln
  • Abschaltung der Windräder in warmen, windarmen Nächten, wenn die Fledermäuse jagen
  • Ersatzmaßnahmen z.B. für „Wind im Wald“
  • Wiederaufforstung ersetzt artenarme Monokulturen und schafft artenreiche Waldinnenränder (Lichtungen)

    Warum Windkraft im Wald?
  • unverzichtbares Flächenpotenzial
  • größere Entfernung zur Wohnbebauung
  • Wald war schon immer auch Energiequelle (Heute: Holz unten, Wind oben)
  • wesentliche Waldfunktionen bleiben uneingeschränkt erhalten