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BÜRGERENERGIE THÜRINGEN E.V.

Video-Reihe „Windkraft im Aufwind“

Der "Wind-Rat" (https://wind-rat.de/), eine Deutschland-weite Initiative zur Förderung der Akzeptanz des Windkraftausbaus hat aktuell eine Video-Reihe „Windkraft im Aufwind“ (https://www.youtube.com/@windrat3107) erstellt.

Die 6 Videos einer Länge von je 4-6 Minuten wollen zu den Windenergie-Themen „Wirtschaftlichkeit“, „Vogelschlag“, „Flächenverbrauch/Windkraft im Wald“, „Infraschall/Lärm“, „Landschaftsbild“ sowie „Partizipation/Beteiligung“ mit fachlicher Unterstützung renommierter Expert*innen und Experten objektiv, sachlich und praxisnah informieren und Wissen vermitteln.

Diese sind zu finden unter

https://www.youtube.com/@windrat3107

und sie sind auch einzeln zu adressieren:

Sind Windräder die Lösung zur Erreichung der Klimaziele?
https://www.youtube.com/watch?v=46Np5P1Rhuo&t=96s

Sind Windräder gefährlich für Tiere?
https://www.youtube.com/watch?v=VQ-S5q1ZrCc

Müssen wir für Windkraft Wälder roden?
https://www.youtube.com/watch?v=2g8O5T4LUGQ

Machen Windräder die Menschen krank?
https://www.youtube.com/watch?v=r7Gp58GVZjI

Passen Windräder in die Landschaft?
https://www.youtube.com/watch?v=vdqNjg9TWnI

Was fördert die Akzeptanz von Windrädern?
https://www.youtube.com/watch?v=ptzV9sDLKbw&t=7s

Stellungnahme Regionalplan Osthüringen, Teilplan Windenergie

An die

Regionale Planungsstelle Ostthüringen

beim Thüringer Landesverwaltungsamt

z.Hd. Präsidentin der Regionale Planungsgemeinschaft,

Frau Landrätin Martina Schweinsburg,
Puschkinplatz 7

07545 Gera


05.07.2016


Sehr geehrte Frau Präsidentin Schweinsburg, sehr geehrte Damen und Herren,


als BürgerEnergie Thüringen e.V., dem Dachverband der Thüringer Bürger-Energiegenossenschaften, nehmen wir die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Regionalplan wahr. Wir vertreten indirekt über Tausend Bürgerinnen und Bürger, die sich persönlich für die Energiewende vor Ort einsetzen, über mehrere Energiegenossenschaften, darunter einige auch in Ostthüringen. Die Schwerpunkte sind dabei die Bürgerbeteiligung an Energiewendeprojekten sowohl im Sinne der wirtschaftlichen Teilhabe, aber auch im Sinne der Teilnahme und Gestaltung der Energiewende vor Ort durch die Bürger.

Zum Regionalplanentwurf, Abschnitt 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie, nehmen wir wie folgt Stellung.

Prinzipiell erachten wir den Planentwurf als gute Grundlage für die weitere Diskussion mit Bürgern der Region. Dies möchten wir vorab würdigen.

Die hohe Siedlungsdichte in Ostthüringen schränkt die Möglichkeiten zur Ausweisung von Vorrang-gebieten für Windenergienutzung im Offenland im Vergleich mit anderen Planungsregionen relativ stark ein. Insofern müssen auch Waldbereiche in Anspruch genommen werden, um dem Willen des Gesetzgebers, der Windenergienutzung substanziell Raum zu geben, Rechnung zu tragen. Errichtung von Windenergieanlagen in Waldgebieten können per se nicht ausgeschlossen werden, mithin ist es richtig, den Wald nicht generell den harten Tabuzonen zuzuordnen.



Unstreitig ist, dass der Wald über die rechtlich gesicherten Schutzgebiete hinaus weitere vielfältige Funktionen und damit insgesamt eine hohe Bedeutung sowohl für Flora und Fauna als auch den Menschen hat. Somit ist die Beanspruchung der Waldgebiete zur Windkraftnutzung nur auf ein notwendiges Maß zu begrenzen. Die Abstufung gemäß der Waldfunktionskartierung ist maßgebend in der Abwägung.



Der Windenergie wird im Regionalplanentwurf – trotz Würdigung der vorgenannten Problematik - nicht ausreichend Raum gegeben. Formell lässt sich dies anhand des nicht Erreichens der Ziele des Landesentwicklungsprogramms (LEP) darstellen. In Ihrer Begründung orientieren Sie lediglich auf den Planungshorizont 2020 und auch nur auf das Segment des Elektrizitätsmarkts. Windenergie muss aber entsprechend des LEP auch nach 2020 deutlich ausgebaut werden. Weiterhin muss Windenergie künftig auch einen Beitrag zur Sicherung des Energiebedarfs in den Sektoren Wärme und Mobilität liefern. Insgesamt sollen laut LEP 2025 in 2020 bereits 30 % des Gesamtenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden können. Insbesondere sollte Beachtung finden, dass als Ziel im LEP unter 5.2.7 auch auf die Anpassung der Ziele durch die Landesregierung hingewiesen wird. Der Entwurf des Windenergieerlasses kann als eine solche Anpassung der Ziele gelten. Somit wären 1 % der Landesfläche in ganz Thüringen für Windenergie vorzuhalten. In Ostthüringen (wie auch Mittel- und Nordthüringen) wären - wegen der widrigen Voraussetzungen in der Planungsregion Südwestthüringen - mindestens 1% der Landesfläche für Windenergie vorzuhalten.

Weitere Indikatoren für den stärker notwendigen Ausbau der Windenergie sind die gegenüber den Annahmen des LEP weitgehende Stagnation beim Ausbau von Biomasse und Solarenergie sowie das Ausbleiben von Verbrauchsrückgängen und Effizienzeffekten. Dies wurde im Ergebnis des Regionalplanes Ostthüringen auch bereits richtig erläutert.


Wenngleich die Bundesregierung noch keine Anpassung an die weitreichenden Beschlüsse der Vereinten Nationen zum Schutz des Klimas vorgenommen hat, so ist doch für den Planungshorizont von verstärkten Anforderungen beim Ausbau erneuerbarer Energien auszugehen.

Als Zielstellung für die Windenergie möchten wir für den Regionalplan Ostthüringen einen Ausbaukorridor von mindestens 1,0 % der Landesfläche vorschlagen. Das hat den Hintergrund, dass die Ziele des Landes im Wesentlichen in zwei Etappen aufgeteilt sind:


Zunächst eine Sättigung der Energiemärkte mit erneuerbaren Energien, später eine vollständige bilanzielle Versorgung bis 2040. Geht man von einer Lebensdauer einer Windkraftanlage von etwa 20 Jahren aus, sollte schon jetzt der endgültige Flächenzuschnitt für Windenergie ins Visier genommen werden. 1,0% der Fläche entsprächen bei den von Ihnen verwendeten Annahmen etwa 300 Windräder der 3 MW Klasse oder etwa 1450 GWh pro Jahr. Das entspricht etwa 26 % des Gesamtstrombedarfs Ostthüringens. Selbst wenn man eine bis 2020 überwiegend positive Entwicklung der Nutzung anderer erneuerbaren Energien annimmt, ist diese Menge notwendig, um das LEP-Ziel erreichen zu können, bis 2020 mindestens 45% für Strom und für 30 % der Gesamtenergie Flächen für erneuerbare Energien bereitzustellen.

Ein solcher Flächenansatz würde auch sehr viel stärker dem Prinzip der Langfristigkeit der Planung entsprechen, da die Flächen auch in Hinblick auf die künftigen Ziele durch Repowering der Anlagen im gewünschten Zielkorridor der Erzeugung erneuerbarer Energien liegt.

Die Berücksichtigung der Windhöffigkeit in der gewählten Form halten wir für eine weitere wesentliche Einschränkung der Planung. Natürlich sollte vermieden werden, unwirtschaftliche Standorte auszuweisen. Die Windhöffigkeit in einer bestimmten Höhe, als alleiniges Kriterium dafür zu sehen, halten wir jedoch für falsch. Der Vergleich zu dem in der Döpel-Studie genutzten Windschwellenwert von 200 W/m2 in 100 m Höhe macht deutlich, dass der Planentwurf hier deutlich restriktivere Ansätze verfolgt. Die Begründung für eine weiche Tabuzone ist nicht stichhaltig, zumal sie gegenüber dem EEG noch eine weitaus stärkere Einschränkung der Windkraftnutzung vornimmt. Weder die verschiedenen Aspekte der Wirtschaftlichkeit noch sonstiger planerischer Überlegungen kommen zum Tragen. Insbesondere müssten hier Bestandsanlagen berücksichtigt werden, da deren Wirtschaftlichkeit in der Regel fortbesteht und ein Schutz der Interessen der Investoren (auch Bürgerenergiegesellschaften) sinnvoll ist.

Im Sinne der Akzeptanz und Bürgerbeteiligung bitten wir weiterhin folgende Optionen im Regionalplan zu prüfen:

- Festlegung von Mindesthöhen, um ein gleichmäßiges Erscheinungsbild und eine gleichmäßige Windparkentwicklung zu ermöglichen.
- Ausweisung von Repoweringflächen, um eine gleichmäßige Windpark- und Landschaftsbild-entwicklung zu ermöglichen
- Auseinandersetzung mit den Standorten, die nicht mehr als Vorranggebiete ausgewiesen werden, auf denen aber Windkraftanlagen stehen (wir halten es nicht für zielführend, sich mit planerisch nicht gewünschten Standorte nicht auseinanderzusetzen)
- Festlegung einer Maximalgröße von Windparks, um eine zu starke Belastung und Überprägung von Landschaften zu verhindern

Weiterhin möchten wir Sie bitten, im Sinne der Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit, die Darstellung der harten Tabuzonen in einer Karte vorzunehmen, sowie auch die Darstellung der Kriterien nach harten und sonstigen Kriterien zu unterscheiden. Für die harten Kriterien regen wir an, diese auch hinsichtlich ihrer flächenmäßigen Auswirkungen darzustellen. Da diese am ehesten dazu dienen, Regionalpläne rechtlich anzugreifen, wird angeregt, zu prüfen, ob flächenmäßig auf der Ebene der Regionalplanung untergeordnete harte Tabuzonen weiterhin als solche angeführt werden sollten. Da jedes harte Tabukriterium für sich ein Ansatzpunkt für eine rechtliche Überprüfung darstellt, wird angeregt, noch einmal zu prüfen, ob die Ausführung als sogenanntes weiches Kriterium möglicherweise die Rechtssicherheit des Regionalplans stärken kann.

Wir möchten anregen, den nächsten Regionalplanentwurf für Windenergie mit erhöhter Flächenausweisung in mehreren Workshops vor Ort mit der Bevölkerung und interessierten Kreisen vorzustellen und zu diskutieren.
Die Komplexität der Materie führt dazu, dass sich momentan viele Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend informiert fühlen über den Inhalt und Zweck des Planentwurfs. Dies gilt es durch eine verständliche und partizipative Kommunikation abzubauen. Gerne bringen wir uns hier in die Diskussion ein. Weiter möchten wir anbieten, gemeinsam mit Ihnen auch Beteiligungsworkshops zu entwickeln, um die weitergehende Beteiligung der Bevölkerung zu ermöglichen.
Aus unserer Sicht wäre für solche Workshops neben den rechtlichen uns planerischen Aspekten vor allem auch auf Gestaltungsregeln für Windparks, auf die Verständlichkeit der Regelungen, auf die Wertschöpfung für Kommunen und Individuen sowie auf Beteiligungsoptionen insbesondere über Bürgerenergiegesellschaften abzuheben.

Sehr geehrte Frau Schweinsburg,
wir hoffen, dass Sie einige unserer Anregungen im nächsten Entwurf aufnehmen können und bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme.


Mit freundlichen Grüßen


Reinhard Guthke
Vorsitzender des BürgerEnergie Thüringen e.V.


www.buergerenergie-thueringen.de



Thesen zum Nutzen der Windenergie in Thüringen

Vom Nutzen der Windenergie in Thüringen

Thesen des BürgerEnergie Thüringen e.V. (Stand 28.6.2017)
Diese Thesen sind am 10. Juli 2017 als Leserbrief in der Thüringer Landeszeitung (TLZ) und der Ostthüringer Zeitung (OTZ) erschienen.


1)    Um uns vor einer gefährlichen Änderung des Klimas zu schützen und Energie langfristig und sicher gewinnen zu können, müssen wir vor allem Energie einsparen. Das gelingt uns in Deutschland und Thüringen leider nicht ausreichend. Auch wenn es uns an einzelnen Stellen gelingt Energie zu sparen, brauchen wir zusammen doch immer mehr Energie, weil wir immer mehr Geräte nutzen, immer größere Wohnungen beziehen oder immer weitere Wege mit immer größeren Autos fahren (müssen oder wollen). Daher wird der zweitbeste Weg immer wichtiger: In den letzten 20 Jahren ist es uns gelungen, immer mehr Energie aus unerschöpflichen Quellen zu gewinnen, ohne dass wir dabei Rohstoffe verbrennen.

2)    Obwohl fast alle die Energiewende unterstützen, stellen sich viele auch gegen die Nutzung der Windenergie, besonders dort, wo noch keine Erfahrungen mit Windenergie bestehen und die Angst vor dem Unbekannten überwiegt. Vor allem aus Sorge um die schöne Landschaft wehren sich viele Thüringer gegen Windenergieanlagen. In möglichst vielen Blickrichtungen wollen sie keine Windenergieanlagen sehen, sondern die Ruhe über den Feldern, Wiesen und Wäldern genießen. Vielen von uns liegt das Wohl der Tiere am Herzen, die durch Windkraftanlagen beeinträchtigt werden. Wir alle achten darauf, dass der Schattenwurf, die Lautstärke und die nicht hörbaren Vibrationen (Infraschall) der Windräder weit genug weg sind, damit wir Menschen nicht zu stark beeinträchtigt werden. Das alles sind wichtige und notwendige Anliegen, die beim schrittweisen Ausbau der Windenergie mit Blick auf die Risiken und Chancen beachtet werden müssen.

3) All diese Dinge zu berücksichtigen und dennoch Windenergie ausreichend auszubauen ist unser Ziel als BürgerEnergie Thüringen e.V.. Denn Windenergie ist für eine nachhaltige Energieerzeugung unerlässlich. Zwar ist Thüringen bekannt für seine vorbildliche Bioenergienutzung. Und auch im Bereich Photovoltaik war Thüringen lange Zeit fortschrittlich. Doch bei der dritten Säule der Energiewende, beim Strom aus Windenergie, ist Thüringen gegenüber anderen Bundesländern hintenan. Einige meinen, man könnte weitgehend auf Windenergie verzichten. Das sehen wir nicht so, denn Biomasse ist zu wertvoll um verwendet zu werden, wenn Wind oder Sonne billig Energie erzeugen können. Da der Wind oft auch dann weht, wenn die Sonne nicht scheint, ergänzen sich diese.

4) Da die Nutzung der Windenergie auch in Thüringen im Energiemix unerlässlich ist, muss die Frage nach Standorten entschieden werden. Hierfür darf das St.-Florians-Prinzip keine Rolle spielen. Sondern die nötigen Entscheidungen werden demokratisch legitimiert in Planungsgemeinschaften mit Bürgerbeteiligung nach landespolitischen Vorgaben getroffen.

5)    Windenergie deckt in Thüringen heute ca. 11% des Bruttostrombedarfs. Dabei wird nur etwa 10% des Windenergiepotenzials zur Stromerzeugung genutzt. Die politisch gewollte Verdreifachung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Etwa 50% des Thüringer Strombedarfs wird durch Import gedeckt, u.a. aus Braunkohleverstromung in Sachsen. Das ist mit Belastung des Weltklimas, wirtschaftlicher Abhängigkeit und Verzicht der Thüringer auf regionale Wertschöpfung von über 100 Millionen € pro Jahr verbunden.

6)    Für die Energiewende in den Sektoren Verkehr (z.B. mit Elektromobilität) und Wärme (z.B. „Power-to-Heat“ und Wärmepumpen) sowie zur künftigen Sicherung der Energieversorgung auch bei längerer „Dunkelflaute“ durch „Power-to-Gas“ entsteht zusätzlicher Strombedarf. Auch dieser muss unter anderem aus der Windenergie kommen.

7)      Aufgrund falscher Landespolitik der letzten 2 Jahrzehnte und zögerlichem Engagement der Thüringer Bevölkerung sind bisher nur 12% der Thüringer Windenergieanlagen in Thüringer Hand. Auch das ist mit Verlust an regionaler Wertschöpfung in Millionen-Höhe verbunden. Wir bemühen uns deshalb um Bürgerwindparks, in die Thüringerinnen und Thüringer investieren können.

Stellungnahme Regionalplan Mittelthüringen, Teilplan Windenergie

An das Thüringer Landesverwaltungsamt

Weimarplatz 4

99423 Weimar

 

 

Sehr geehter Herr Präsident Henning, sehr geehrte Damen und Herren,


als BürgerEnergie Thüringen e.V., dem Dachverband der Thüringer Bürger-Energiegenossenschaften, nehmen wir die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Regionalplan wahr. Wir vertreten indirekt über Tausend Bürgerinnen und Bürger, die sich persönlich für die Energiewende vor Ort einsetzen, über mehrere Energiegenossenschaften, darunter einige auch in Mittelthüringen. Die Schwerpunkte sind dabei die Bürgerbeteiligung an Energiewendeprojekten sowohl im Sinne der
wirtschaftlichen Teilhabe, aber auch im Sinne der Teilnahme und Gestaltung der Energiewende vor Ort durch die Bürger.

Zum Regionalplanentwurf, Teilplan Windenergie nehmen wir wie folgt Stellung.

Der Windenergie wird im Regionalplanentwurf nicht ausreichend Raum gegeben. Formell lässt sich
dies anhand des nicht Erreichens der Ziele des Landesentwicklungsprogramms (LEP) darstellen. In Ihrer Begründung orientieren Sie lediglich auf den Planungshorizont 2020 und auch nur auf das Segment des Elektrizitätsmarkts. Windenergie muss aber entsprechend des LEP auch nach 2020 deutlich ausgebaut werden. Weiterhin muss Windenergie künftig auch einen Beitrag zur Sicherung des Energiebedarfs in den Sektoren Wärme und Mobilität liefern. Insgesamt sollen laut LEP 2025 in 2020 bereits 30 % des Gesamtenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt
werden können. Insbesondere sollte Beachtung finden, dass als Ziel im LEP unter 5.2.7 auch auf die Anpassung der Ziele durch die Landesregierung hingewiesen wird, der Entwurf des Windenergieerlasses kann als eine solche Anpassung der Ziele gelten, somit wären 1 % der Landesfläche in ganz Thüringen, in Mittelthüringen wegen der günstigeren
Ausgangsbedingungen gegenüber Süd- und Ostthüringen entsprechend mehr für Windenergie vorzuhalten.

Weitere Indikatoren für den stärker nötigen Ausbau der Windenergie ist die gegenüber den Annahmen des LEP weitgehende Stagnation beim Ausbau von Biomasse und Solarenergie sowie das Ausbleiben von
Verbrauchsrückgängen und Effizienzeffekten.


Wenngleich die Bundesregierung noch keine Anpassung an die weitreichenden Beschlüsse der Vereinten Nationen zum Schutz des Klimas vorgenommen hat, so ist doch für den Planungshorizont von verstärkten Anforderungen beim Ausbau erneuerbarer Energien auszugehen.

Als Zielstellung für die Windenergie möchten wir für den Regionalplan Mittelthüringen einen Ausbaukorridor von 1,4 % der Landesfläche vorschlagen. Das hat den Hintergrund, dass die Ziele des Landes im wesentlichen in zwei Etappen aufgeteilt sind:
Zunächst eine Sättigung der Energiemärkte mit erneuerbaren Energien, später eine vollständige bilanzielle Versorgung bis 2040. Geht man von einer Lebensdauer einer Windkraftanlage von etwa 20 Jahren aus, sollte
schon jetzt der endgültige Flächezuschnitt für Windenergie ins Visier genommen werden. 1,4% der Fläche entsprächen bei den von Ihnen verwendeten Annahmen etwa 500 Windräder der 3 MW Klasse oder etwa 2500 GWh pro Jahr. Das entspricht lediglich etwa 15 % des Gesamtenergiebedarfs Mittelthüringens. Selbst wenn man eine bis 2020
überwiegend positive Entwicklung der anderen erneuerbaren Energien annimmt, ist diese Menge notwendig, um das LEP-Ziel erreichen zu können, bis 2020 mindestens für 30 % der Gesamtenergie Flächen für erneuerbare Energien bereitszustellen.

Ein solcher Flächenansatz würde auch sehr viel stärker dem Prinzip der Langfristigkeit der Planung entsprechen, da die Flächen auch in Hinblick auf die künftigen Ziele durch Repowering der Anlagen im gewünschten Zielkorridor der Erzeugung erneuerbarer Energien liegt.

Gravierende Gründe, warum der Planentwurf nicht genügend Raum für die Windenergie schafft, sehen wir in den zu großen Abständen zu Siedlungen.
Die Begründung für diese großen Abstände halten wir für falsch und kennen auch keine Beispiele von anderen Regionalplänen, die derart große Abstände vorsehen. Der Nachteil von übergroßen Abständen ist, dass diese
dazu führen, dass sehr viel stärker auf bis dato freie Flächen zugegriffen werden muss. Weiterhin erfolgt damit fast zwangsweise eine sehr viel stärkere Konzentrierung auf wenige Flächen, die dann trotz anderer negativer Eigenschaften einen Vorrang erhalten. Die übermäßige Betonung dieses Abstands im Vergleich zu allen anderen Aspekten halten wir für falsch, da sich sachlich aus unserer Sicht nicht darstellen lässt, warum er diese Bedeutung erlangen sollte.

Weitere große Einschränkungen sehen wir durch den Luftverkehr. Auch hier scheint nicht einleuchtend, warum so große Flächen in z.T. erheblichen Abständen von den Luftfahrteinrichtungen von der Windenergienutzung
ausgenommen oder wesentlich eingeschränkt werden sollen. Anstatt per se die Windkraftnutzung einzuschränken, wäre zuerst nach Alternativen im Luftverkehr zu suchen. Insbesondere weil die ausgewiesenen Flächen für Windenergie viel zu gering sind. Es wird angeregt, die Stellungnahmen der Luftfahrtbehörden stärker in Hinsicht auf die Bedeutung der
Windkraft für Thüringen und die genannten Ziele zu prüfen. Weiterhin sollte hier verstärkt auf bestehende Rechtssprechung abgehoben werden.


Die Berücksichtigung der Windhöffigkeit in der gewählten Form halten wir für eine weitere wesentliche Einschränkung der Planung. Natürlich sollte vermieden werden, unwirtschaftliche Standorte auszuweisen. Die Windhöffigkeit in einer bestimmten Höhe, als alleiniges Kriterium dafür zu sehen, halten wir jedoch für falsch. Der Vergleich zu dem in der
Döpel-Studie genutzten Windschwellenwert von 200 W/m2 in 100 m Höhe macht deutlich, dass der Planentwurf hier deutlich restriktivere Ansätze verfolgt. Die Begründung für eine weiche Tabuzone ist nicht stichhaltig, zumal sie gegenüber dem EEG noch eine weitaus stärkere Einschränkung der Windkraftnutzung vornimmt. Weder die verschiedenen Aspekte der Wirtschaftlichkeit noch sonstiger planerischer Überlegungen kommen zum
tragen. Insbesondere müssten hier Bestandsanlagen berücksichtigt werden, da deren Wirtschaftlichkeit in der Regel fortbesteht und ein Schutz der Interessen der Investoren (auch Bürgerenergiegesellschaften) sinnvoll ist.

Die drei Restriktionen Flugverkehr, Abstand zu Siedlungsflächen und Windhöffigkeit führen nach unserer Ansicht zu einer Verhinderung der Windkraftnutzung in weiten Teilen des Plangebiets. Gleichzeitig werden die genannten Kriterien damit stärker bewertet, als andere - wie z.B. die ebenfalls im LEP geforderte Freiraumsicherung. Die verbleibende
dargestellte Fläche für Windenergie ist nicht ausreichend.

Im Sinne der Akzeptanz und Bürgerbeteiligung bitten wir weiterhin folgende Optionen im Regionalplan zu prüfen:

- Festlegung von Mindesthöhen, um ein gleichmäßiges Erscheinungsbild und eine gleichmäßige Windparkentwicklung zu ermöglichen.
- Ausweisung von Repoweringflächen, um eine gleichmäßige Windpark- und Landschaftsbildentwicklung zu ermöglichen
- Auseinandersetzung mit den Standorten, die nicht mehr als Vorranggebiete ausgewiesen werden, auf denen aber Windkraftanlagen stehen (wir halten es nicht für zielführend, sich mit planerisch nicht gewünschten Standorte nicht auseinanderzusetzen)
- Festlegung einer Maximalgröße von Windparks, um eine zu starke Belastung und Überprägung von Landschaften zu verhindern

Weiterhin möchten wir Sie bitten, im Sinne der Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit, die Darstellung der harten Tabuzonen in einer Karte vorzunehmen, sowie auch die Darstellung der Kriterien nach harten und sonstigen Kriterien zu unterscheiden. Für die harten Kriterien regen wir an, diese auch hinsichtlich ihrer flächenmäßigen Auswirkungen
darzustellen. Da diese am ehesten dazu dienen, Regionalpläne rechtlich anzugreifen, wird angeregt, zu prüfen, ob flächenmäßig auf der Ebene der Regionalplanung untergeordnete harte Tabuzonen weiterhin als solche angeführt werden sollten. Da jedes harte Tabukriterium für sich ein Ansatzpunkt für eine rechtliche Überprüfung darstellt, wird angeregt, noch einmal zu prüfen, ob die Ausführung als sogenanntes weiches Kriterium möglicherweise die Rechtssicherheit des Regionalplans stärken kann.

Wir möchten anregen, den nächsten Regionalplanentwurf für Windenergie mit erhöhter Flächenausweisung in mehreren Workshops vor Ort mit der Bevölkerung und interessierten Kreisen vorzustellen und zu diskutieren.
Die Komplexität der Materie führt dazu, dass sich momentan viele Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend informiert fühlen über den Inhalt und Zweck des Planentwurfs. Dies gilt es durch eine verständliche und partizipative Kommunikation abzubauen. Gerne bringen wir uns hier in die Diskussion ein. Weiter möchten wir anbieten, gemeinsam mit Ihnen auch Beteiligungsworkshops zu entwickeln, um die weitergehende Beteiligung der Bevölkerung zu ermöglichen.
Aus unserer Sicht wäre für solche Workshops neben den rechtlichen uns planerischen Aspekten vor allem auch auf Gestaltungsregeln für Windparks, auf die Verständlichkeit der Regelungen, auf die Wertschöpfung für Kommunen und Individuen sowie auf Beteiligungsoptionen insbesondere über Bürgerenergiegesellschaften abzuheben.

Sehr geehrter Herr Henning,
wir hoffen, dass Sie einige unserer Anregungen im nächsten Entwurf aufnehmen können und bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme.


Gerne stehen wir für weitere Aktivitäten zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Reinhard Guthke
Vorsitzender des BürgerEnergie Thüringen e.V.

www.buergerenergie-thueringen.de



 



Windkraftanlagen

Der Koalitationsvertrag des Thüringer Landesregierung sieht einen starken Ausbau der Windkraft vor.

Dazu gibt es auch seitens des BürgerEnergie Thüringen e.V. (BETh) Aktivitäten.

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Im Rahmen des Anhörungsverfahrens des Thüringer Landtags zum Thüringer Windenergieerlass hat der BürgerEnergie Thüringen e.V. am 3.12.2015 seine Stellungnahme an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten des Thüringer Landtages gerichtet:

Stellungnahme des BürgerEnergie Thüringen zum Windenergieerlass

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Leitfaden für Ausschreibungen Wind an Land (Stand November 2016):

http://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/FA_Wind_EEG-2017_Ausschreibungen_11-2016.pdf

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 gratis nutzbarer Online-Kurs über die Nutzung von Windenergie
erstellt. Der Kurs startet am 05. September 2016 hier:
https://mooin.oncampus.de/mod/page/view.php?id=3044

Dieser Online-Kurs ist für alle, die Interesse an Windenergietechnik haben
und ein wenig (Schul-)Hintergrund in Mathematik und Physik mitbringen. Er
kann als berufliche oder persönliche Weiterbildung genutzt werden. Daher ist er
vielleicht auch interessant für die Mitglieder ihres Vereins. Für weitere
Details bitte dem Link folgen.



Fabian Schoden, B.Eng.
Fachhochschule Bielefeld

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Da es in der Bevölkerung Ängste und Widerstände gegen den Windkaftausbau gibt, hat der BETh eine Masterarbeit an der Universität Erfurt initiiert, die hier zum download zu finden ist:

Lukas Richter: "Genossenschaftliche-Windkraftprojekte im Spannungsfeld zwischen Fortschritt und 'Gegenwind'"

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Servicestelle Wind bei der ThEGA:
http://www.thega.de/aktuellesprojekte/projekte/servicestelle-windenergie

Aufklärungsfilm „Windenergie in Thüringen: Fragen und Antworten“ ist fertig. Dieser könnte den Bürgern vor Ort helfen das Thema besser einzuordnen. Der Film ist unter folgendem Link abrufbar:

http://www.wind-gewinnt.de/

Darüber hinaus hat die Sevice-Stelle Wind einen Bereich zu häufig gestellten Fragen zur Windenergienutzung (FAQ) eingerichtet:

http://www.thega.de/aktuellesprojekte/projekte/servicestelle-windenergie/fragen-und-antworten/

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Leitlinien für Bürgerwindparks


Der Vorstand des BürgerEnergie Thüringen e.V. unterstützt die Thüringer Landesregierung folgende Leitlinien für Bürgerwindparks in Thüringen umzusetzen:

  • Alle Gruppen im Umfeld eines Bürgerwindparks werden beteiligt (Grundeigentümer, Anwohner, Landwirte, Bürger, Gemeinden, kommunale Einrichtungen)
  • Faire Teilhabe aller Betroffenen und Anwohner, auch der nicht unmittelbar profitierenden Flächeneigentümer, an der Rendite und Wertschöpfung
  • Sicherstellung einer direkten konzeptionellen und finanziellen Bürgerbeteiligung (Mindestanteil von 25% des Eigenkapitals in Händen Thüringer Bürger)
  • Vermeidung von Mehrheitsbeteiligungen
  • Geringe Mindestbeteiligung ab 1000 EUR
  • Einbeziehung der örtlichen bzw. regionalen BürgerEnergie-Akteure (Genossenschaften), Stadtwerke und Banken als Vermarktungs- und Finanzierungspartner
  • Es dürfen keine Vorverträge mit externen Projektierern und Investoren abgeschlossen werden.
  • Kommunen, Grundstückbesitzer und Anwohner eines Windvorranggebietes schließen sich zusammen und handeln gemeinsam. Es wird eine Beteiligungsgesellschaft vor Ort gegründet, bei der auch die Planungshoheit verbleibt. Die Beteiligungsgesellschaft beauftragt ein Planungsbüro als Dienstleister, das nach Möglichkeit in der Region ansässig ist.

Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung am Ausbau der Windenergieanlagen in Thüringen
am 20.3.2015 in Erfurt, 19 Teilnehmer


Veranstaltung der Fachagentur Wind am 15. Oktober 2015 auf der Messe Erfurt zur Planungsbeteiligung bei Windkraftanlagen


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+    Vorschlag zu Listenverfahren für Bürgerenergie bei Ökostrom-Ausschreibungen

Greenpeace Energy und die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. haben ein neues Verfahren entwickelt, das die Zukunft von Bürgerwindparks sichern soll. Nach dem so genannten "Listenverfahren" könnten kleine, lokale Akteure mit ihren Windenergieprojekten erfolgreich bei den Ausschreibungen mitwirken, die das EEG ab 2017 vorschreibt. "Das von uns entwickelte Verfahren sorgt dafür, dass die Bürgerenergie als Treiber der Energiewende erhalten bleibt und im geplanten Ausschreibungssystem nicht von großen Wettbewerbern abgehängt wird", erklärte Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy. 

Das "Listenverfahren" sieht vor, dass Bürgerenergie-Akteure nicht direkt an den Auktionen zur Ermittlung der EEG-Förderhöhe teilnehmen. Vielmehr soll die wettbewerblich ermittelte EEG-Vergütung aus einer Ausschreibungsrunde im Nachhinein auf das Bürgerwindprojekt übertragen werden. Interessierte Akteure werden von der BNetzA auf einer entsprechenden Liste vermerkt. Sofern die Bürgerenergie-Gesellschaft ihren Windpark innerhalb bestimmter Fristen realisiert, erhält sie mit der Inbetriebnahme die gesicherte Vergütung. "Für kleine Akteure ist es besonders wichtig, dass sie schon in einer frühen Phase der Projektentwicklung mit einem konkreten Preis kalkulieren können", erklärte Andreas Wieg von der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV.

Eine Zusammenfassung des Listenverfahrens unter http://www.greenpeace-energy.de/fileadmin/docs/pressematerial/20160309_Listenverfahren_Windausschreibung_BuGSt_EeGs_GPE.pdf