© 2014 by BürgerEnergie Thüringen e.V.
BÜRGERENERGIE THÜRINGEN E.V.

Politische Interessenvertretung



Ergebnis: Das Energiesammelgesetz wurde vom Bundestag am 30.11.2018 beschlossen. "Die Kürzungen für Solaranlagen zwischen 40 und 750 kW sind zwar gegenüber dem ersten Entwurf minimal abgemildert, aber die Begründung der Kürzung basiert nach wie vor auf einer falschen Interpretation des EU-Beihilferechts und zu allem Überfluss auf komplett unrealistischen Berechnungen, weshalb der wissenschaftliche Dienst des Bundestags die Gesetzesbegründung derzeit einer kritischen Überprüfung unterzieht." (Zitat aus Newsletter des Bündnis BürgerEnergie e.V. vom 19.12.2018)

Wir als BETh haben im Vorfeld der Beschlussfassung Einfluss auf den parlamentarischen Prozesse genommen durch E-mail an Thüringer Bundestagsabgeordnete:

E-mail vom 16. November 2018 zum Entwurf des Energiesammelgesetzes (EnSaG):

Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestages, sehr geehrter Herr Hauptmann, sehr geehrter Herr Matschie,


das Energiesammelgesetz ist ein herber Schlag gegen die dezentrale Energiewende und insbesondere gegen Akteure der Bürgerenergie auch in Thüringen. Die zu geringen Sonderausschreibungen und zu niedrigen Ausbauziele bieten keine langfristige Planungssicherheit und die Kürzungen bei der Photovoltaik gefährden kurzfristig unzählige Projekte, auch bei uns in Thüringen.  Wenn die Bundesregierung zum 01.01.2019 die Vergütung von Aufdach-Photovoltaikanlagen zwischen 40 und 750 kW um 20 Prozent und den Mieterstrom-Zuschlag damit um bis zu 60 Prozent senkt, werden Vertrauensschutz und Investitionssicherheit mit Füßen getreten. Die Kürzung würde den Photovoltaik-Ausbau abrupt erlahmen lassen und viele Projekte auf Jahre oder dauerhaft blockieren.

Dachanlagen, die keine zusätzlichen Flächen benötigen und die öffentlichen Netze oft kaum in Anspruch nehmen, sind ein wertvoller Baustein der Energiewende. Sie sollten für die Erreichung der Klima-Ziele ausgebaut statt gekürzt werden. Solche Anlagen sind insbesondere eine Domäne der Bürgerenergie. Unsere Projekte bieten den beteiligten Bürgerinnen und Bürger eine Möglichkeit zur Identifikation mit der Energiewende in Thüringen. Nach Jahren des Stillstands und des Verlustes zehntausender Jobs ist die Solarbranche 2018 wieder langsam in Fahrt gekommen. Dass dieser zarte Hoffnungsschimmer nun mit einem Schlag wieder vernichtet werden soll, ist höchst unverständlich. Von einer Überförderung kann überhaupt keine Rede sein. Die Photovoltaik musste in den letzten Monaten schon eine Vergütungsabsenkung von einem Prozent pro Monat hinnehmen. Zwar gab es in den vergangenen Monaten eine Senkung der Einkaufspreise bei den Solarmodulen, dies erleichtert solche Projekte jedoch nur unwesentlich. Der Großteil der Investitionskosten übersetzt sich heute bereits in lokale Wertschöpfung für unsere Region durch die Montage der Anlagen und die Integration in die Gebäudetechnik.

Mit dem extrem kurzfristig öffentlich gewordenen umfangreichen Gesetzesentwurf sollten wir offenbar nicht nur überrascht, sondern überrumpelt werden. Das ist einer Demokratie unwürdig.

Wir fordern Sie al deshalb eindringlich auf, sich s Thüringer Mitglieder des Deutschen Bundestages dafür einzusetzen, dass die Förderkürzung so nicht umgesetzt wird.
 

Wir schließen uns des Weiteren der ausführlichen des Bündnis Bürgerenergie an (www.buendnis-buergerenergie.de/fileadmin/user_upload/downloads/Positionspapiere/20181114_Stellungnahme_Energiesammelgesetz_BBEn.pdf).

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Guthke
Vorsitzender des BürgerEnergie Thüringen e.V.
 
20.11.2019 Antwort von MdB Marc Hauptmann
Sehr geehrter Herr Guthke,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.11.2018. Im Folgenden möchte ich auf Ihre Punkte eingehen.


Der am 31. Oktober 2018 vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) versandte Entwurf eines Energiesammelgesetzes sieht eine Absenkung der gesetzlichen Vergütung für große PV-Dachanlagen (über 40 kW bis einschließlich 750 kW) im EEG auf das Niveau der bisherigen Vergütung für Freiflächenanlagen außerhalb der Ausschreibungen vor. Ab 1. Januar 2019 soll die Höhe der Vergütung 8,33 Cent/kWh betragen.


Hierzu haben wir zahlreiche Schreiben aus der Branche erhalten. Auf entsprechende Anfrage teilte das BMWi mit, dass die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der EU-beihilferechtlichen Vorgaben verpflichtet ist, die Fördersätze im EEG umgehend anzupassen, sobald eine Überförderung festgestellt wird. Im wissenschaftlichen Zwischenbericht für den EEG-Erfahrungsbericht (https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/bmwi_de/bericht-eeg-4-solar.html) ist bereits eine Überförderung bei großen PV-Dachanlagen erkennbar. Die EU-Kommission verweist darauf, dass die Preise für Solarmodule 2018 stärker gefallen und gleichzeitig die Anti-Dumping Zölle im September 2018 weggefallen sind. Die Kürzung der Förderung sei daher EU-beihilferechtlich geboten, um wieder ein angemessenes Verhältnis von Stromgestehungskosten und Vergütung bzw. Markprämie herzustellen. Sollte die geforderte Absenkung der Vergütungen nicht erfolgen, könnte die EU-Kommission gegebenenfalls auch eine rückwirkende Anpassung verlangen, mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf den Markt. Aufgrund dieser möglichen Konsequenzen aus dem EU-Beihilferecht sieht das BMWi daher keine Alternative zu der nun vorgeschlagenen Absenkung.



Gerne bin ich bereit, Ihr Anliegen in die laufenden parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs einzubringen. Ich habe die Fachpolitiker unserer Fraktion entsprechend informiert. Zudem findet heute eine Expertenanhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie statt, an der auch Vertreter der Erneuerbaren-Energien- und insbesondere der Solarbranche teilnehmen und somit die Gelegenheit haben, diesen Punkt nochmals ausführlich darzulegen.

Für einen weiteren konstruktiven Austausch stehe ich gern zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Mark Hauptmann


Mark Hauptmann

Mitglied des Deutschen Bundestages


Am 4. Dezember 2018 fand ein Gespräch mit MdB Christoph Matschie (SPD) in seinem Jenaer Büro statt, an dem die BETh-Vorstände Thomas Winkelmann und Reinhard Guthke teilnahmen.
Thomas Winkelmann hatte sich auch an MdB R. Lenkert (Linke) gewandt.