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BÜRGERENERGIE THÜRINGEN E.V.

Einschätzung im Rahmen der Evaluierung des ThürKlimaG

Veranstalter
BürgerEnergie Thüringen e.V.
Datum
17. August 2023
Veranstaltungsort
Online
Der BürgerEnergie Thüringen e.V., wurde - wie alle Mitglieder des Beirats für die Thüringer Energiewende per Schreiben des TMUEN vom 10.8.2023 aufgefordert, im Rahmen des Monitorings des Thüringer Klimagesetzes (ThürKlimaG) seine Einschätzung zu geben. Diese ist am 17.8.2023 an das TMUEN gesandt worden bestehend aus einer tabellarischen Einschätzung der der folgenden Beantwortung der folgenden vom TMUEN gestellten Fragen:

1) Welche Regelungen bewähren sich aus Ihrer Sicht?:

Antwort: Alle, die klar auch terminlich quantifiziert sind, insbesondere war dies der Fall für die Forderung, dass bis 4 Jahre nach Inkrafttreten des ThürKlimaG Konzepte für eine klimaneutrale Fernwärmeversorung durch die Fernwärmeanbieter zu erstellen ist.

2) Welche Regelungen entfalten keine Wirkung?

Antwort: Regelungen, die nicht quantiziert sind und für die im Falle des Nichterreichens der Ziele keine Schlussfolgerungen formuliert sind; dieser Mangel ist im ThürKlimaG weit verbreitet. Beispielsweise konnte die 1%-Regelung für den Windkraftausbau keine Wirkung entfalten, weil nicht formuliert war, bis wann dieses Ziel zu erreichen ist; somit hat die Thüringer Landesregierung Regionalpläne nicht beanstanden können, die mit diesem Flächenziel nicht vereinbar sind.

Damit wurde der Windkraft in Thüringen nicht genügend Raum gegeben, leider nicht von der demokratisch legitimierten Landeregierung rechtlich beklagt wurde, sondern von Windkraftunternehmen.

3) Inwieweit hat das Klimagesetz bei Ihnen bzw. Ihren Mitgliedern dazu geführt, sich intensiver mit den Themen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung auseinanderzusetzen oder Maßnahmen zu forcieren?

Antwort: Die konkrete Formulierung im Falle der Konzepte für klimaneutrale Fernwärme (s. Antwort zu Frage 1) war wegen der konkreten Formulierung im Gesetz für das zivilgesellschaftliche Handeln in der Kommune nützlich. Wo konkreten Formulierungen im ThürKlimaG nicht erkennbar waren, konnten diese auch nicht von unseren Vereinsmitgliedern genutzt werden. Recht früh wurde bemängelt, insbesondere bei dem vom BürgerEnergie Thüringen e.V. 2022 veranstalteten Thüringer Bürger-Energie-Tag wurde kritisiert, dass das ThürKlimaG nicht mit den Pariser Klimaschutz-Zielen von 2015 kompatibel ist.

4) Inwiefern stellen Sie dies bei anderen Akteuren fest?

Antwort: Die Fernwärmeanbieter haben sich bei den Ende 2022 vorgelegten Konzepten für die Klimaneutralität der Fernwärme auf das ThürKlimaG bezogen.

5) Inwieweit beziehen Sie sich bei Ihren Aktivitäten auf das ThürKlimG?

Antwort: Der BürgerEnergie Thüringen e.V. hat sich bei seinen Aktivitäten zum Windkraftausbau auf das 1%-Flächenziel im ThürKlimaG mehrfach bezogen.